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bubble

unregistriert

1

Freitag, 25. Dezember 2009, 11:37

Sparbuch für Kinder von Hartz4 Familien?

Hallo,

kann mir jemand Auskunft geben, ob die Kinder einer Familie die Hartz4 bezieht ein Sparbuch haben dürfen und wenn ja, wieviel darf da drauf sein, dass es auch wirklich Ihnen bleibt, oder wird das angerechnet? Ich weiß noch, bei meinem Patenkind damals bat mich die Mutter das Sparbuch auf mich zu schreiben, aber das ist schon 7 Jahre her, hat sich da was geändert?

Katja

barfuß

Fortgeschrittener

Beiträge: 446

Danksagungen: 17

2

Freitag, 25. Dezember 2009, 11:41

Liebe Katja,

ja das geht, soweit das Schonvermögen nicht überschritten wird. Jedoch würde ich es nicht überschreiben, wenn es Hartz bezüge gibt. Es müsste vorher angegeben werden, dann ist es ok, so sind es Einnahmen und werden in voller Höhe angerechnet und wieder abgezogen.
LG

SaJaPa

unregistriert

3

Freitag, 25. Dezember 2009, 12:14

Hallo



meine Tochter hat gestern einen "führerschein-Sparvertrag" bekommen. Ihr Patenonkel hat das beim ADAC abgeschlossen,. DIe Laufzeit ist wohl variabel und er hat mir gesagt das der Vertrag auf seinen Namen läuft und "zweckbestimmt" für Saskias Führerschein ist.

Da kann das Amt wohl nicht dran und es überschreitet auch nicht die Summe der Freigrenze.



Er hat sich extra vorher informiert das es "legal" ist und man ihr nix weg nehmen kann. Und der Sparvertrag ist vollkommen in Ordnung.



Lg SaJaPa

Mari-on

unregistriert

4

Freitag, 25. Dezember 2009, 12:20

Ich hab mich 2007 von der Arge verarschen lassen, die mir sagte, sie könne erst nen Alg2-Antrag annehmen, wenn unsere Sparbücher leer wären. Wir haben dann 2 Monate von dem, was auf dem Sparbuch war gelebt und dann wars das. Hinterher hab ich erfahren, daß das, was auf den Sparbüchern war nichtmal der Regelsatz für einen Monat gewesen wäre und wir auf jeden Fall hätten gleich Alg2 bekommen können, seitdem glaub ich der Arge nichts mehr, gar nichts, die haben mein Unwissen damals schamlos ausgenutzt, das passiert mir nie wieder.

mausi593

unregistriert

5

Freitag, 25. Dezember 2009, 12:31

Ich glaube der Ansparbetrag pro person beläuft sich auf 750 euro plus 150 euro Pro Lebensjahr pro Person.Und da darf die ARGE nicht rann.

LG Ines

mausi593

unregistriert

6

Freitag, 25. Dezember 2009, 12:48

Hab hier mal nen Link vieleicht hilft dir das weiter

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C…t-Vermoegen.pdf

Gesetzestext bei Arbeitsagentur gefunden.

LG

nina26essen

unregistriert

7

Freitag, 25. Dezember 2009, 19:24

Was sie uns gesagt haben...

Also mein Onkel arbeitet bei der Sparkasse und hat sich da mal für uns schlau gemacht, weil ich auch für meine Kinder Sparbücher machen wollte...er hat gesagt pro Kind könnten 1250 Euro angelegt werden, an die keiner dran darf und dass man als Begünstigten vorne im Sparbuch die Kinder eintragen müsste. Alternativ können es Verwandte eröffnen und das Kind als Begünstigten/ Verfügungdberechtigten einsetzen.
Hoffe das hilft dir weiter... :love: :love: :love:
Lg, Nina :love3

nina26essen

unregistriert

8

Freitag, 25. Dezember 2009, 19:33

@ mausi593

Also habe mir gerade mal deinen Link angeschaut, demnach wären es ja sogar 3100 Euro je Kind. Da muss ich mich auch nochmal genauer informieren, das wären ja für meine 3 alleine schon 9300 Euro... :sekt: ...auch wenn ich die wohl so schnell nicht haben werde, ist es ja doch gut zu wissen falls Verwandte mal was anlegen wollen... 8o ...
Lg, Nina :love3

barfuß

Fortgeschrittener

Beiträge: 446

Danksagungen: 17

9

Freitag, 25. Dezember 2009, 22:45

Bitte vorsicht, wenn das Geld wärend des Bezuges überschrieben wird, ist es weg!!!

gaestin

Profi

Beiträge: 1 157

Danksagungen: 45

Geschlecht: Weiblich

10

Samstag, 26. Dezember 2009, 03:14

vorher

nur vorher vorhandenes und angegebenes Vermögen
sonst muß man es ausgeben, gilt als Einkommen.

Mera

Fortgeschrittener

Beiträge: 215

Danksagungen: 5

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Bayern

Beruf: vielbeschäftigte Mama

11

Donnerstag, 7. Januar 2010, 23:02

Gibt es nicht auch die Möglichkeit z.B. von Oma oder Opa: Konto zugunster Dritter ... oder ist das veraltet?
Mal bei der Bank nachfragen.

pacochi

unregistriert

12

Sonntag, 17. Januar 2010, 09:21

Verträge zugunsten Dritter gibt es schon noch - allerdings greift dieser erst im Todesfall. Das Sparbuch fällt damit aus der Erbmasse raus. Ich denke nicht, daß es das ist, was hier weiterhelfen würde. Einen Vertrag zugunsten Dritter macht man nur, um die Erbabwicklung zu vereinfachen, da man dann nicht erst langwierig und teuer einen Erbschein beantragen muß - oder um jemanden zu bedenken, der nicht Erbe werden soll (also z.B. die Geliebte ^^).

Es ist rechtlich nicht zulässig, Geld, das dem Kind gehört, auf eine andere Person anzulegen - Verstoß gegen § 8 Geldwäschegesetz, möglicherweise auch noch gegen die Abgabenordnung (die hab ich jetzt aber nicht im Kopf).

Rechtlich wasserdicht sollte meines Erachtens ein Schenkungsversprechen sein, welches jedoch wegfallen dürfte, da dieses notariell beurkundet werden müsste.

So ein Führerschein-Sparvertrag wie erwähnt dürfte wohl rechtlich ein ähnliches Konstrukt sein wie die Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung, vermute ich mal ...

Also wenn jemand regelmäßig sparen möchte, dann könnte ich mir durchaus auch 'ne Lebensversicherung vorstellen - der Sparwillige ist Vertragsinhaber mit allen Rechten und Pflichten und kann einen Bezugsberechtigten (hier das Kind) festlegen, das ganze ist aber in der Regel widerruflich, ob die Versicherungsgesellschaft ein unwiderrufliches Bezugsrecht anbietet, dürfte von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. da bin ich überfragt.
Der Versicherungsnehmer kann hier unterschiedliche Bezugsberechtigungen für den Todes- und Erlebensfall angeben ... klar, wann der Erlebensfall ist, das weiß man, kennt man ja die Vertragsdauer der Lebensversicherung. Und sollte da dann immer noch Hartz IV - Bezug sein, dann kann man die kurz vorher noch ändern (sollte es keine unwiderrufliche sein ...) Problematisch wird's halt im Todesfall, wenn das Kind dann immer noch Hartz IV bekommt, dann geht das Geld an den Staat, falls man das Kind als Bezugsberechtigten eingesetzt hat. Also auch keine sichere Lösung.

Also wenn man gegen keine Gesetze verstoßen möchte, dann bleibt eigentlich nur die Spardose unter dem Kopfkissen - beim heutigen Zinsniveau auch kein wirklicher Schaden ^^

Mit der Anrechnung kenn ich mich nicht aus, glaube aber auch mal gehört zu haben, daß das Schonvermögen nur zählt, wenn es vor dem Hartz IV - Bezug vorhanden war und sonstige Schenkungen wohl auf den Bezug angerechnet werden.

phidalilu

Meister

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Geburtstag: 18. August 1977 (34)

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13

Sonntag, 17. Januar 2010, 10:43

Danke für deine Ideen und Überlegungen...

Eine Frage hab ich noch...
Also wenn man gegen keine Gesetze verstoßen möchte, dann bleibt eigentlich nur die Spardose unter dem Kopfkissen
Ist das wirklich so? Ich denke, man muss auch Bargeld angeben, welches die Kinder geschenkt bekommen...

Liebe Grüße,
Dagmar

pacochi

unregistriert

14

Sonntag, 17. Januar 2010, 17:48

Stimmt, so weit hatte ich gar nicht gedacht, aber da bin ich überfragt ... hab das nur aus Sicht der Bankerin gesehen ... also alles etwas sehr vertrackt ;-(

Schmetterling

unregistriert

15

Sonntag, 7. März 2010, 23:32

Meine Kinder haben seit Anfang von Hartz IV Sparbücher. Am Anfang war noch nicht viel drauf , vielleicht 20/30 Euro bei jedem Kind. Und jetzt nach fast 5 Jahren sind bei jedem Kind etwa 80 Euro drauf, plus jährliche Zinsen (ein paar magere Cent jedes Jahr). Bisher wurde das weder angerechnet noch wurden die Zinsen abgezogen und einbehalten. Die habe sie den Kindern gelassen. Ich mache jedes halbe Jahr eine Kopie von den Sparbüchern und lege die Kopie dem Weiterbewilligungsantrag bei. Reich werden die Kinder mit Hartz IV nie werden, ist klar. Aber ich bin auch soweit informiert, dass es ein gewisses Schonvermögen und Freibeträge für Kinder und Erwachsene gibt.

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