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tearsdontlie1979

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1

Freitag, 12. Juni 2009, 08:54

Kennt sich jemand mit der Übernahme von Fahrkosten bezüglich Krankenhausuntersuchung aus?

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Angelique hat einen angeborenen Herzfehler. Einmal im Jahr müssen wir zur Kontrolluntersuchung zu einem Kinderkardiologen nach Frankfurt. Diese Kosten zahle ich immer selber.
Nun hat unser Kinderkardiologe uns eine MRT Untersuchung empfohlen, da man da die Herzgefässe und das Herz besser darstellen kann, als über Ultraschall.
Nun haben wir für den 29.06. eine Krankenhauseinweisung zwecks MRT bekommen. Muss dazu sagen, das diese Untersuchung nicht in Frankfurt gemacht wird, sondern in der Klinik wo sie damals auch operiert worden ist. Also in Giessen.

Da ich mit meiner Tochter alleine fahren muss, da mein Mann zu Hause bleiben muss, wegen der anderen 3 Mäuse, habe ich mal geschaut was es mit der Bahn kostet. Und ich hab miich beinah auf den Hosenboden gesetzt. Hin- und Rückfahrt für Angelique und mich 40 Euro :pillepalle:.
Ich also bei der Krankenkasse angerufen, da es sich ja um eine Unterschung im Krankenhaus handelt und da wegen Fahrkostenübernahme nachgefragt. Von der Krankenkasse habe ich eine Absage bekommen, da es sich hierbei nicht um eine stationäre Aufnahme handelt, sondern nur um eine Untersuchung im Krankenhaus.

Weiss jemand von Euch ob diese Kosten von der Arge übernommen werden können? Ich meine 40 euro ist ein haufen Geld, was ich nicht mal so einfach aus dem Ärmel schütteln kann.
Bin für jeden Tip dankbar.

Lg
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Tine

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2

Freitag, 12. Juni 2009, 09:04

Hi Donty ich kenne das wir müssen ganz oft zu Untersuchungen mit unserer Tochter und manchmal auch weiter weg als nur 15 km. Ich habe auch schon versucht was bei der Krankenkasse zu beantragen das wurde aber abgeleht. Die übernehmen fahrtkosten nur wenn ein Stationärer Aufenthalt damit verbunden ist daher dann auch die vor und Nach untersuchungen. Vieleicht ist es aber auch bei jeder Krankenkasse verschieden. Wenn man einen Behinderten ausweiß für das Kind hat mit bestimmten Zeichen drin wird auch was übernommen stand zummindest in meiner ablehnung des Antrages drinne. Erkundige dich doch mal bei deiner Krankenkasse und Stell einen Antrag auf Kostenübernahme. Ich wünsche dir viel glück.
Hab gerade noch gelesen das ihr dort bleiben müsst? Dann müssten die das eigendlich übernehmen also ihr müsst das vorstrecken und bekommt es wieder.


Lg Tine
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tearsdontlie1979

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3

Freitag, 12. Juni 2009, 09:11

@Tine bei der Krankenkasse hatte ich schon nachgefragt, und sie lehnen die Kostenübernahme ab. Begründung: Meine Tochter muss nicht stationär dort bleiben.
Es ist so das wir frühs den Termin haben und Nachmittags, dann auch gleich wieder nach Hause dürfen. Sprich sie muss nicht über Nacht dort bleiben.
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Tine

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4

Freitag, 12. Juni 2009, 09:42

Das Theater hab ich mit denen auch schon durch weil wir mit Malin hat oft zum Artzt müssen. MRT hatten wir auch schon.
Ich weiß ehrlich gesagt auch nix mehr. Vorallem ich frag mich immer war man muss so viel bei der Krankenkasse dazu bezahlen. Ja super und wenn mans nicht kann sollen die Kinder leiden. Aber nicht mit mir ich bin mit den noch nicht fertig ich habe bald einen Termin bei einer Frau und sie will mit mir zusammen gucken was man da machen kann.


Lg Tine
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tearsdontlie1979

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5

Freitag, 12. Juni 2009, 11:18

Ja Tine das sind Sachen die ich auch nicht verstehe. Für jeden Mist musst Du dazu bezahlen. Ich meine man kann ja schliesslich nicht hinlaufen, sind einfache Strecke mal eben fast 100 km.

Naja vielleicht werde ich mein Glück doch mal bei der arge versuchen, obwohl da wohl auch kaum Hoffnung bestehen wird ;(. Ansonsten muss ich mal schauen wie ich das hinbiege.
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Yvokas

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6

Freitag, 12. Juni 2009, 11:33

Hallo Donty,

ich kenne das Theater ja von Tine. Die bekommt auch nichts für die Fahrtkosten. Mich macht das so wütend!
Versuche auf jeden Fall nochmal einen Antrag auf Mehrbedarf bei der Arge abzugeben. Vielleicht hast du ja Glück! Ich kann das echt nicht verstehen. Wie soll man denn sowas auch noch mit dem bischen hartz4 bezahlen? Drücke dir die Daumen, dass es vielleicht doch noch klappt.

LG Yvonne

tearsdontlie1979

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7

Freitag, 12. Juni 2009, 11:46

So ich hab eben mit meiner Sachbearbeiterin von der Arge telefoniert und sie sagte mir das es für sowas keinen Mehrbedarf gibt. Entweder es zahlt die Krankenkasse oder man muss es vom Harzt 4 Regelsatz bezahlen.
Das darf echt nicht mehr wahr sein. Wenn das weiter so geht, braucht man bald gar keine Krankenversicherung mehr sondern man gleich alles selber bezahlen.
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Yvokas

unregistriert

8

Freitag, 12. Juni 2009, 11:51

Das habe ich schon befürchtet. Ich kann das auch nicht verstehen. Solche Gesetze können nur Leute machen, die nie von Hartz4 leben mussten oder müssen. X( Und wenn ich dann immer den Spruch höre:"Alles zum Wohle des Kindes". Da frage ich mich nur:"Wo denn?"
Tut mir leid Donty!

LG Yvonne

tearsdontlie1979

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9

Freitag, 12. Juni 2009, 12:03

Zum Wohle der Kinder... ist das schon lange nicht mehr.
Ich hab noch nie was von der Krankenkasse bekommen... ausser damals bei Cheyenne das Mutterschaftsgeld... und wenn man dann was braucht wird man abserviert :cursing:
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grincat1

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10

Freitag, 12. Juni 2009, 14:06

Ich habe da mal was!

Hallo,
ich schreibe das mal an alle den ich denke es bertifft doch einige!
Von der Arge hat man gesetzlich wenig zu holen, was zuschüsse für Medikamente, Fahrtkosten oder sogenannter "Mehraufwand" angeht! Das bezieht sich auf gereglte Ausnahmnen die Ernährung, Schwangerschaft und Anfangsausstattung betreffend! Da hat sich die Arge soweit gut gegen Abgesichert!
ABER....immer nachfragen den vieles liegt (Leider) in einem sogenannten Ermessensspielraum und wie ich immer wieder festegstellt habe liegt der von Bundesland, Agentur und je nach Sachbearbeiter echt weit auseinander!
Merkt euch euer Recht auf "vollständige Information" Das Bundessozialgesetzt als höchste Instanz hat dazu unmisverständlich folgendes festgehalten:

"Die Achtung vor der Mündigkeit des Bürgers setzt eine eingehenden Information vorraus, die in die Lage versetzt, in Kenntnis aller Zusammenhänge eine freie, selbstverantwortliche Entscheidung zu treffen!"
Sollte jemanden aus falscher Aufklärung oder mangelnder Information schaden enstanden oder Leistungen engangen sein hat man ein Recht auf sogenannte Wiederherstellung!

Aber den Krankenkassen kann man auf die Füße tretten und das bitte ordentlich:

Es gibt gesetztlich gereglte Leistungen der GKV für alle gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen § 60 SGBV! Dies beinhalten die Übernahme für ambulante und stationäre Fahrten! Zwar unter Umständen mit Verordnung vom Arzt aber die haben wir ja meißt dann eh!
Sagt euren Krankenkassen mal bitte sie möchten sich "Schriftlich"über die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankenleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs.1 Satz2 Nr.12 SGBV (Krankentransport-Richtlinien) auslassen und warum diese gegebenefalls für Euch nicht zutreffen sollten!
Denkt auch an die Befreiung für chronisch Kranke, auch bei Kindern! Da zählen zum Satz auch dann Fahrtkosten!

lg grincat1
*"Würdest Du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?"
"Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin Du möchtest", sagte die Grinsekatze.*
*Wer nicht hinter mir steht, steht mir im Weg* :phat:


Angel

Pfiffikus

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11

Freitag, 12. Juni 2009, 14:21

sag mal bei welcher krankenkasse bist du ? bei uns im heim werden die leute auch mit taxis oder krankentransporten ins KH gebracht und kommen am selben tag wieder.und die krankenkasse bezahlt das.
oder ist das was anderes?
Jede Nacht sitzt der Teufel an meinen Bett und bewundert sein Meisterwerk :)



"Ironie setzt Intelligenz beim Empfänger voraus."
:rofl:

Yvokas

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12

Freitag, 12. Juni 2009, 14:29

Angel...ich glaube das ist nur, wenn man operiert wurde oder Unfall hatte (wegen Nachbehandlung). Das mit den Fahrkosten zu Untersuchungen ist glaube was anderes.

LG Yvonne

Angel

Pfiffikus

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13

Freitag, 12. Juni 2009, 14:39

ne yvo ,da wird z.b so ein beutel neu gemacht am bauch (da wo ....rein kommt,wegen darm ,du weisst schon)
oder wenn jemand zum augenarzt muss ,da wird auch das taxi bezahlt.da kommt eine begleitung mit ,aber die kasse zahlt.
oder zum frauenarzt. vielleicht kommt es auf die KK an.
trzodem ist das traurig das diese 40 euro nicht übernommen wird.ich kanns ja verstehen wenn es in der nähe ist aber so??????

naja bald gibt es noch fussgänger maut ,dauert nicht mehr lange. :S
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grincat1

Supermietze

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14

Freitag, 12. Juni 2009, 14:39

Angel hat recht den es ist nichts anderes, das muß nur der Arzt ausstellen ob per Taxischein, Krankenwagen weil liegend oder gefährlich, Bus oder Bahn oder sogar mit dem eigenen PKW, da gibt es zumindesten eine Fahrtkostenpauschale! Krankenkassen müssen meißt viel mehr übernehmen als Sie zugeben! Und meißstens (ICH früher eingeschlossen) geben sich alle nach einmaligem Fragen und ner Absage dann auch den Gegenbenheiten hin! Kann ich auch verstehen den woher soll man das wissen wenn die meißten Damen und Herren die dort sitzen, es ja selber oft nicht besser wissen! Aber dafür sind sie da, um es zu wissen und sich Fortzubilden es zu wissen und darüber zu informieren und aufzuklären!
Weiß nicht ob das von Bundeland zu Bundesland unterschiede sind aber das sind ja eigentlich Bundesweite Gesetze!

Was ich auch schonmal hatte, inzwischen sind die gesetzlichen Leistungen von Krankenkassen ja soweit einheitlich geregelt aber jede Kasse hat so ihre "Gadget" womit sie werben, Kinderfreundlich, Akkupunktur, Diätprogrammen, Sportstudio.......je nach Kasse ganz verschieden! Die einen Haben es im Programm andere nicht vielleicht lohnt sich ein Vergleich oder ein wechsel wenn man eine bestimmte Krankheit hat bei den Zusatzbehandlungen von anderen Kassen übernohmnen werden! Und was schonmal war, meine Tochter ist ein KISS Kind umd mußte zum Osteophaten, das muß man selber Zahlen, auch dann die Fahrkosten da die einwandfreie medizinischen Identifikation fehlte! Lustiger weise, haben Kassen auch Vertragspartnerärzte bei denen Sie die selben Behandlungen bezahlen, die sie woanders ablehnen! Mal nach solchen Partnern fragen und falls diese nicht den schlechtesten Ruf haben vielleicht da die Untersuchung machen lassen? In meiner Heimatstadt wollten sie den Arzt nicht bezahlen aber wenn ich den in 30 km Entfernung nehmen würde hätten sie Ihn bezahlt????? :pillepalle:
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*dorothee*

unregistriert

15

Freitag, 12. Juni 2009, 14:49

meine Mutter fährt 3x wöchentlich mit dem Taxi zur Dialyse und zurück (ist auch nicht stationär) - das wird von der Kasse übernommen - und die Fälle, von denen Angel spricht, kenn ich auch. Da braucht man einen sgn"Beförderungsschein" vom Arzt - das geht bestimmt auch, wenn, wie in Deinem Fall, mit dem Zug gefahren werden muss....

lg, doro

Leihoma

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16

Freitag, 12. Juni 2009, 16:01

Telefonische Anfragen kann man sich eigentlich schenken, weil dabei immer ein "Nein" herauskommt.

Einen kurzen Text schreiben.....
Ich beantrage ...............
Begründung ( wenn möglich Attest vom Arzt)

Oft kommt zwar eine Ablehnung, aber dagegen kann man Widerspruch einlegen. :grumble:

Eine erneute Ablehnung ist denen oft zu viel Aufwand, weil sie diese gut Begründen müssen.
Ausserdem gehen diese Papiere dann zum Vorgesetzten und das haben die nicht so gerne. :rofl:

phidalilu

Meister

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17

Freitag, 12. Juni 2009, 17:39

Hallo!

Was mir noch einfällt... In Berlin gibt es die Stiftung "Hilfe für die Familie" (http://web11.typo3-system.de/site/index.php?id=4) - bei der würde ich in eurem Fall mal nachfragen und um eine Unterstützung bitten wenn andere Leistungsträger Hilfen versagen... Gibt es sowas vielleicht auch bei euch?

Liebe Grüße,
Dagmar

tearsdontlie1979

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18

Freitag, 12. Juni 2009, 18:29

:airborne: @Angel da gibt es Unterschiede... ich weiss das meine Stiefmama die Fahrten zu ihrer Dialyse auch bezahlt bekommt. Das hängt aber glaube ich damit zusammen, weil sie einen Schwerbehindertenausweis hat. Den die Dame von der Krankenkasse hatte uns auch gefragt, ob angelique einen Schwerbehindertenausweis hat. Den hat sie aber nicht, und somit werden die Kosten nicht übernommen.
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tearsdontlie1979

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19

Freitag, 12. Juni 2009, 18:43

Ok den von Doro hatte ich nicht gelesen, da ich die Seite vor meiner Antwort nicht aktualisiert hatte :blush:
Ich denke mal Doro das Deine Mama auch einen Schwerbehindertenausweis hat, aufgrund der Dialyse. Da liegt der Sachverhalt schon wieder ganz anders.

@Leihoma ich habe mir die Absage auch schriftlich zukommen lassen, die war vorhin mit in der Post. Bin nur noch nicht zum genauen lesen gekommen.

Ich tippe euch mal einen Teil von dem ab, was in der Ablehnung drinne stand:

Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für den Antrag auf Genehmigung der Fahrkosten für Ihre Tochter. Leider können wir dem Antrag nicht entsprechen.

....

Fahrten zur ambulanten Behandlungen dürfen nur noch in Ausnahmefällen finanziert werden. Dies sind unter anderem Fahrten zur ambulanten

Dialysebehandlung
Strahlen- oder Chemotherapie (aufgrund einer Tumorerkrankung)
Behandlungen von Versicherten der Pflegestufe 2 oder 3
Bahndlung von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk "aG" oder "BI" oder "H"

Dies erklärt warum einige die Fahrten trotzdem bezahlt bekommen. Für Angelique trifft keiner der obengenannten Punkte zu.
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littledrummer

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20

Freitag, 12. Juni 2009, 19:35

Huhu

Ich weiss es sind nur 10 Euro weniger, aber kannst Du nicht das Hessenticket nehmen?
http://www.bahn.de/regional/view/hessen/…senticket.shtml

LG

Manu

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