München (AP)
In diesem Jahr kann sich die Steuererklärung für Millionen
Bürger besonders lohnen. Der Fiskus beteiligt sich wieder voll am Weg
zur Arbeit. Auch für 2007 bekommen einige Pendler noch Rückzahlungen.
Außerdem gibt es mehr Geld für Reisespesen und Auswärtstätigkeiten,
vielfach sogar rückwirkend für 2007. Wer dann noch Posten wie
Kinderbetreuung, Fortbildung, beruflichen Umzug oder Handwerkerrechnung
absetzen kann, hat nach Einschätzung von Experten beste Aussichten auf
eine Erstattung von einigen hundert Euro für 2008.
Ein Großteil der Steuerzahler, die sich Jahr
für Jahr um ihre Steuererklärung bemühen, rechnet schon fest mit der
Rückzahlung vom Finanzamt. «Für 2008 ist das Potenzial größer denn je»,
sagt Jürgen Backhaus, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins
Baden-Württemberg. Seine Mitglieder im «Ländle» dürfen sich in diesem
Jahr im Schnitt auf rund 850 Euro freuen, wie der Fachmann berechnet
hat.
Je früher die Steuererklärung beim Finanzamt ist, desto
früher sind Erstattungen auf dem Konto. Abgabetermin ist diesmal der 2.
Juni. Der sonst übliche 31. Mai fällt auf Pfingstsonntag. Lässt man
sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater unter die Arme
greifen, bleibt noch Zeit bis 31. Dezember - dann kommt aber auch eine
Rückzahlung erst deutlich später an.
Kümmern sollten sich alle
Steuerzahler, nicht nur Selbstständige, Freiberufler und viele
Arbeitnehmer, die zur Jahresabrechnung verpflichtet sind, sagt Isabel
Klocke vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Sonst wird bares Geld
verschenkt.
Ab 15 Kilometer Arbeitsweg wird's interessant
Nach
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen jetzt wieder Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte voll mit 30 Cent je
Entfernungskilometer abgesetzt werden. Davon können Pendler
profitieren, die einen Arbeitsweg von über 15 Kilometer pro Tag haben,
wie Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL)
erklärt. Viele Berufstätige kommen so bei 230 Arbeitstagen mit ihren
Fahrtkosten über die 920 Euro Werbungskostenpauschale.
Außerdem
können jetzt wieder die tatsächlichen Kosten für öffentliche
Verkehrsmittel geltend gemacht werden, wenn sie die
Entfernungspauschale übersteigen. Das betrifft vor allem Nahpendler mit
hohen Kosten für Bus und Bahn. Außerdem können wieder Aufwendungen für
einen Unfall zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich abgesetzt
werden.
Wichtig: Pendler bekommen selbst für 2007 noch Geld
zurück - auch wenn sie ihre Steuererklärung längst abgegeben haben. Wer
seinen Arbeitsweg oder Wegeunfälle noch nicht abgerechnet hat, solle
das formlos nachholen, ermuntert Backhaus. Einen Musterbrief gibt es
unter steuerzahler.de. Automatisch Geld zurück bekommen nur die mutigen
Steuerzahler, die 2007 die Kürzungen der Pendlerpauschale ignoriert und
unbeirrt nach altem Verfahren abgerechnet hatten.
Mehr Erstattung auch bei Dienstreisen
Mehr
Geld gibt es auch für Arbeitnehmer, die Kosten für längere Dienstreisen
oder Jobs an verschiedenen Arbeitsstätten geltend machen können. Bei
Auswärtstätigkeiten können jetzt 30 Cent für jeden mit dem Auto
gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Waren früher
die Fahrt- und Übernachtungskosten höchstens drei Monate lang
steuerlich anerkannt, darf jetzt zeitlich unbegrenzt abgerechnet
werden. Auch rückwirkend: Das Finanzamt muss die Ausgaben auch für 2007
akzeptieren, wenn der Steuerbescheid in diesem Punkt noch offen ist.
Zwei
Drittel der Ausgaben (maximal 4.000 Euro) für die Betreuung von
höchstens 14 Jahre alten Kindern können als Werbungskosten geltend
gemacht werden. Voraussetzung: Beide Partner sind berufstätig, das Kind
ist beispielsweise bei einer Tagesmutter. Fahrt- oder
Verpflegungskosten für den Kindergarten sind nicht absetzbar.
Ausgaben für Handwerker angeben
Bei
einem beruflich bedingten Umzug gibt es jetzt etwas mehr. Die Pauschale
beträgt für Ledige 585 statt 561 Euro, für Verheiratete 1.171 statt
1.121 Euro. Auch die tatsächlichen Ausgaben können angesetzt und per
Rechnung nachgewiesen werden. Steuern sparen kann auch der, der
Ausgaben für Gartenarbeit, Putzdienst oder Handwerker in die Erklärung
packt.
Das Arbeitszimmer sollte weiter unbeirrt mit 1.250 Euro
angesetzt werden, rät Markus Deutsch vom Deutschen
Steuerberaterverband. Auch sämtliche Steuerberatungskosten gehörten
geltend gemacht. Beide Abzugsmöglichkeiten gibt es eigentlich nicht
mehr. Doch Musterprozesse machen Hoffnung, dass wie bei der
Pendlerpauschale bald alles wieder beim Alten sein könnte.
http://www.steuerzahler.de
Quelle:
http://de.news.yahoo.com/1/20090402/tde-…-9cdc7aa_1.html