Das ist durchaus möglich. Sobald Sie die auto ummelden nach umzug vorgenommen haben und eine vorläufige Anmeldebescheinigung erhalten haben, sind Sie durchaus berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Dieses Dokument dient als vorläufiger Nachweis. Es ist jedoch wichtig, es stets gut lesbar zusammen mit der Anmeldebescheinigung im Auto mitzuführen und die festgelegte Frist (in der Regel bis zu 10 Tage) einzuhalten, bis die endgültigen Dokumente per Post eintreffen.