Hallo zusammen! Ich habe über das Online-Portal der Stadt die Kombination B-XY 123 für mein neues Hybrid- bzw. Elektrofahrzeug reserviert. Beim Ausfüllen des Formulars auf der Website gab es jedoch kein Feld für den Zusatz „E“.
Wenn ich nun zur Zulassungsstelle gehe, um das Fahrzeug anzumelden: Wird das „E“ einfach am Ende des Kennzeichens ergänzt (B-XY 123E), oder gilt die Kombination durch diesen Zusatz als eine völlig andere, die gesondert genehmigt werden muss?