Verein

Für soziales Leben e.V.

Ziele

Der Verein Für soziales Leben e.V. engagiert sich als anerkannt gemeinnütziger Verein für ein soziales und christliches Ziel: der Bekämpfung der Armut und insbesondere der Kinderarmut! Wir möchten dabei helfen, Wege aus der Armut zu finden.

Über uns

Wir – das sind ehrenamtlich tätige Personen, die aus unterschiedlichen Berufsgruppen kommen. Vertreten sind u.a. Juristen, Sozialarbeiter,
Pädagogen und Mediziner. Unser Verein wurde im Jahr 2007 gegründet.

Aus unserer Satzung:

„…

§ 2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die – insbesondere über das Medium Internet – Information, Beratung und Unterstützung von Armut und / oder Arbeitslosigkeit betroffener oder bedrohter Menschen sowie sozial benachteiligter Menschen.

Die Bekämpfung der Kinderarmut ist ebenfalls ein wichtiges Ziel und Hauptzweck des Vereins. Der Verein will mit seiner Tätigkeit die sozialen, gesundheitlichen, geistigen und seelischen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen jeden Alters – ohne Rücksicht auf Herkunft, Abstammung oder Glauben – verbessern und / oder helfen, sie in eine lebenswerte, am Optimismus orientierte Zukunft zu integrieren. ….

Der Satzungszweck wird auch durch das Sammeln von Spenden und durch das Gewinnen von Fördermitgliedern verwirklicht. Diese Spendengelder kommen insbesondere den von Armut betroffenen Kindern zugute. Es werden die Kinder direkt unterstützt oder Kinderhilfsprojekte gefördert, die der Linderung der Kinderarmut in ihren vielen Facetten dienen.

Zur Erreichung des Zwecks kann der Verein alle Maßnahmen ergreifen oder entsprechende Maßnahmen anderer unterstützen, die hierzu geeignet sind. So können etwa konkrete Kinder- und Jugendprojekte und / oder andere – aktionen entwickelt, durchgeführt oder durch finanzielle Zuwendungen gefördert werden. Der Verein kann zur Erreichung seines Zwecks sich auch an anderen gemeinnützigen Stiftungen, Organisationen oder Werken oder an einzelnen von diesen betriebenen Projekten beteiligen oder sie durch Zuwendungen unterstützen.

2. Weiterer Zweck des Vereins ist  die Förderung von sozialem, ehrenamtlichem Engagement, insbesondere in einem sozialen Freiwilligendienst.  Es soll zudem der interkulturelle Austausch und das interkulturelle und soziale Verständnis gefördert werden. ….

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. …“

Kinderarmut

Hinter unserem Vereinsprojekt steht die Erkenntnis, dass die Gruppe der so genannten oder nicht so genannten „Armen“ und insbesondere der armen Kinder in unserer Gesellschaft immer mehr an den Rand gedrängt wird – uns das, obgleich sie immer größer wird!

Viele Menschen sind sich nicht klar darüber, was es bedeutet, arm zu sein. Aber die Armut ist Teil unseres Lebens, auch wenn wir nicht persönlich von ihr betroffen sind. Und: in unserer heutigen ökonomisch-gesellschaftlichen Situation ist niemand davor geschützt arbeitslos zu werden oder sein Einkommen nicht mehr selbst bestreiten zu können. Und wenn Väter und Mütter arm werden, sind es auch die Kinder.

Spenden

Wir helfen bedürftigen Kindern mit unseren Spendengeldern. Beispielsweise finanzieren wir armen Kindern Schulbücher und andere Schulmaterialien, die Teilnahme an Klassenfahrten oder die Mitgliedsbeiträge für Sport- und andere Vereine. Wir unterstützen Kinderheime. Wir möchten, dass Kinder die Armut im alltäglichen Leben nicht spüren.

Unsere Internetseite kinder-armut.de bietet darüber hinaus eine Online-Sachspendenbörse für Dinge, die Kinder benötigen.

Der Verein Für soziales Leben e.V. will über die aktuelle rechtliche Situation informieren, denn ohne Kenntnis seiner Rechte kann Frau oder Mann diese nicht durchsetzen. Wir haben deshalb einen Leitfaden zum Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) geschrieben und auch die aktuellen Gesetzestexte online gestellt. Diese Informationen finden sich auf der Seite sozialhilfe24.de und buerger-geld.org. Wir geben eine Anleitung zur Berechnung des Bürgergeldes der Sozialhilfe und haben einen Bürgergeld-Rechner entwickelt. Wir berichten über aktuelle Neuigkeiten und veröffentlichen wichtige Urteile. Ganz besonders stolz sind wir auf unser Diskussions-Forum, das eines der größten Foren zum Thema Bürgergeld und Arbeitslosigkeit in Deutschland ist.

„Der Begriff Armut entzieht sich wegen seiner Vielschichtigkeit einer allgemeingültigen Definition.“ (aus: Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin 2001)

Ebenso vielschichtig sollten die Wege aus der Armut sein. Wir verstehen unser Portal als einen Abschnitt eines solchen Weges.

Und wir freuen uns, dass es immer mehr Menschen werden, die uns unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!