Unsere Hilfsprojekte

Der Verein Für soziales Leben e.V. setzt sich seit 2007 für eine soziale Gerechtigkeit ein und versucht die Kinderarmut in Deutschland einzudämmen. Wir helfen schnell – unbürokratisch – gezielt bedürftigen Kindern mit unseren Spendengeldern. Wir möchten, dass Kinder die Armut im alltäglichen Leben nicht spüren. Zu unseren wichtigsten Projekten zählen:

Schulstarterpakete

Alle Kinder sollen einen gleich schönen Schulstart und damit die Möglichkeit auf eine gute Schulbildung haben. Wir verschicken zum Schulstart Schulstarterpakete, diese beinhalten alles, was ein Kind zum Schulstart benötigt. Der Inhalt wird mit den Eltern der Kinder abgestimmt.

Schulen

Wir unterstützen gezielt Schüler in Schulen mit Nachhilfeunterricht, Bezuschussung von Klassenfahrten, Bereitstellung von Schulmaterialien. Hiermit wollen wir erreichen, dass alle Kinder die gleichen Chancen und Voraussetzungen für eine gute Schulbildung haben.

Vereine

Nicht jedes Kind hat die Möglichkeit seine Fähigkeiten oder seinen Spaß an einer Sport- oder Freizeitaktivität in einem Verein auszuüben. Wir unterstützen Familien bei den Mitgliedsbeiträgen oder bei der Finanzierung von Ferienfreizeiten.

Hilfspakete

Jährlich verschicken wir viele Hilfspakete. Die Pakete beinhalten von Kinderkleidung bis zu Lebensmittel alles was bei den Familien akut fehlt.

Weihnachten

Jedes Jahr veranstalten wir eine große Weihnachtsgeschenkaktion, denn es sollte sich jedes Kind auf Weihnachten freuen und Geschenke auspacken dürfen.

Patenschaften

Wir vermitteln Patenschaften zu Kindern. Dies kann sich nur auf eine Geburtstags- und Weihnachtsgeschenkpatenschaft beziehen, häufig kommt es jedoch zu einem innigen Mail- oder Briefkontakt.

Moralische Unterstützung

Wir helfen nicht nur finanziell, sondern stehen auch mit Rat den „bedürftigen“ Familien zu Seite. In unserem Kinderarmutsforum kümmern sich vier Ehrenamtliche Moderatoren um die Bedürfnisse und Fragen der User. Es wurden schon über 150.000 Beiträge geschrieben.

Geldzuwendungen

Wir gewähren im geprüften Einzelfall auch Geldzuwendungen an Eltern von hilfsbedürftigen Kindern und auch an andere bedürftige Personen.