Kindergrundsicherung

Die Einführung einer Kindergrundsicherung in der laufenden Legislaturperiode ist erklärtes Ziel der Parteien, die die Bundesregierung bilden.

Die Kindergrundsicherung soll das Leben aller Kinder nicht nur unwesentlich verbessern.

Die Kindergrundsicherung soll die derzeitigen Familienleistungen zusammenfassen, dadurch vereinfachen und vor allem gerechter machen.

Leistungen, die in der Kindergrundsicherung gebündelt werden sollen, sind vor allem das Kindergeld, die Bürgergeldleistungen für Kinder, der Kinderzuschlag sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Ebenfalls in die Kindergrundsicherung einfließen soll der Kinderfreibetrag in der Steuer.

Unklar ist, ob das Elterngeld und das Wohngeld ebenfalls mit berücksichtigt werden  oder ob diese Leistungen an die Familie gekoppelt bleiben sollen.

Kindergrundsicherung besteht aus Garantiebetrag und Zusatzbetrag

Zum einen soll die Kindergrundsicherung aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen bestehen.

Daneben soll es einen Zusatzbetrag geben, der vom Einkommen der Familie abhängt. Seine Summe muss sich am kindlichen Existenzminimum orientieren.

Wann wird die Kindergrundsicherung Gesetz?

Gegenwärtig arbeiten mehrere Ministerien am Konzept der Kindergrundsicherung. Die Federführung liegt beim Bundesfamilienministerium. Wie aus Regierungskreisen verlautbar wurde, wird das Bundesarbeitsministerium das soziokulturelle Existenzminimum neu definieren.

Höhe der Kindergrundsicherung

Wie hoch die Kindergrundsicherung sein wird, steht noch nicht fest. Die Partei Die Grünen hat schon seit längerem ein Konzept der Kindergrundsicherung ausgearbeitet. Dort wird der monatliche Garantiebetrag der Kindergrundsicherung mit 290 Euro, der Maximalbetrag der Kindergrundsicherung mit  547 Euro pro Kind angegeben.

Kinderfreibetrag im Steuerrecht soll abgeschafft werden – warum?

Der steuerliche Kinderfreibetrag schafft eine Entlastung für Familien mit Kindern. Diese Entlastung soll künftig durch den Kinderfreibetrag erreicht werden. Der Kinderfreibetrag wird insofern als sozial ungerecht empfunden, als dass die wohlhabendsten Familien die größte staatliche Entlastung für ihre Kinder erhalten.  Eltern mit hohen Einkommen, die den höchsten Steuersatz von 45 Prozent zahlen werden besonders stark entlastet, weil ihre Steuerlast durch den Kinderfreibetrag deutlich sinkt. Sie erhalten über die Steuerersparnis mehr, als Gering- und Normalverdiener über das monatliche Kindergeld erhalten.

Kindergrundsicherung soll weniger Bürokratie ermöglichen

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung soll nicht nur mehr Gerechtigkeit geschaffen werden, sondern auch Bürokratie abgebaut werden. Gegenwärtig sind beispielsweise die Jobcenter für das Bürgergeld für Kinder zuständig, die Familienkasse der Arbeitsagenturen hingegen beim Kinderzuschlag.