Das anrechenbare Vermögen beim Hartz 4 Bezug
Vermögen
Zum Vermögen gehört alles, was einen Geldwert hat. Der Geldwert spiegelt sich im Verkaufswert.Es ist alles Vermögen zu berücksichtigen, auch Vermögen, was im Ausland vorhanden ist sowie auch Vermögen, das anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft gehört.
Vermögen kann nur angerechnet werden, wenn es im aktuellen Bedarfszeitraum vorhanden ist. Der Bedarfszeitraum ist die Zeit von der Antragstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Nicht angerechnet werden darf also Vermögen, das vor dem Bewilligungszeitraum ausgegeben wurde, selbst dann, wenn es verschleudert wurde. In letzterem Fall sind aber Sanktionen möglich.
Da es immer auf den aktuellen Stand der Vermögenssituation ankommt, kann auch in einem früheren Bewilligungszeitraum berücksichtigtes Vermögen erneut angerechnet werden, wenn es immer noch vorhanden ist.
Nicht anrechenbares Vermögen
Zum nicht anrechenbaren Vermögen zählen rechtlich oder tatsächlich nicht verwertbare Vermögensgegenstände. Beispiel sind das auf eigenem Namen angelegte Treuhandvermögen, eine persönliche Leibrente, Wertpapiere, die vom Handel ausgeschlossen sind oder auch beschlagnahmte Gegenstände.Vermögens-Freibeträge – Freibetrag Vermögen
Es gibt Vermögensfreibeträge, was bedeutet, dass das Vermögen nicht zu 100 Prozent angerechnet werden darf.Die Freibeträge für das Vermögen bestehen in unterschiedlicher Höhe.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige
Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat einen Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr, mindestens jedoch 3100 Euro und höchstens 9750 Euro. Auch dem Partner steht ein Freibetrag in gleicher Höhe zu. Dieser Vermögensfreibetrag ist der Grundfreibetrag.Minderjährige Kinder
Einem minderjährigen hilfebedürftigen Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 Euro zu. Dieser Kindergrundfreibetrag steht dem Kind von der Geburt bis zum 18. Geburtstag zu. Wichtig ist, dass die Vermögensgegenstände eindeutig dem Kind zugeordnet werden können. Angelegtes Geld muss auf dem Namen des Kindes angelegt sein.Hilfebedürftige in der Bedarfsgemeinschaft
Einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen hat darüber hinaus jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige. Das dem Freibetrag entsprechende Geld muss der Hartz IV Empfänger einsetzen, bevor die ARGE ein Darlehen für notwendige Anschaffungen gewährt. Den Grundfreibetrag hingegen muss der Hilfebedürftige hingegen einsetzen, wenn die ARGE Schulden für ihn übernehmen soll.Ältere
ALG 2 Empfänger, die vor dem 1.1.1948 geboren sind und Arbeitslosenhilfe bis zum 31.12.04 bezogen haben, haben einen Freibetrag nicht nur von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr sondern in Höhe von 520 Euro je Lebensjahr, höchstens allerdings 33800 Euro.
Freibeträge für Altersvorsorge – Freibetrag Altersvorsorge
Vermögen, das der Altersvorsorge dient, wird in bestimmtem Umfang ebenfalls geschützt.