Die ARGE überprüft in regelmäßigen Abständen, dass Hartz IV Leistungen nicht zu unrecht bewilligt und gezahlt werden. Es findet eine Datenübermittlung zwischen der Agentur für Arbeit, der Gemeinde, der Zollverwaltung, der Kirchen und Trägern von Beschäftigungsmaßnahmen insb. Verbänden der freien Wohlfahrtspflege statt.
Des weiteren findet zwischen der ARGE und den Trägern der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung ein automatisierter Datenabgleich statt, wobei festgestellt wird, ob Rentenversicherungsleistungen oder Unfallversicherungsleistungen bezogen werden. Auch mit anderen Sozialbehörden findet ein Datenabgleich statt; ebenfalls mit der Finanzverwaltung.
Die ARGE holt auch Daten beim Zentralen Fahrzeugregister, beim Melderegister sowie beim Ausländerzentralregister ein.
Beteiligen Sie sich an unserer Aktion gegen Kinderarmut
Tipps und Vorschläge nicht nur zum Thema Kinderarmut.
Unterstützen Sie uns und helfen Sie Kindern.
Übernehmen Sie eine Patenschaft für ein Kind