In etlichen Städten wird sogar die 30-Prozent-Marke deutlich überschritten. Auch in Westdeutschland sind für einige Städte horrende Zahlen zu registrieren.
"Es ist verheerend für ein Gemeinwesen, wenn ein Drittel der Kinder vom normalen gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind", erklärt Dr. Ulrich Schneider. "Für Kinder, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben müssen, ist vieles Tabu, was für andere selbstverständlich ist: Musikunterricht, Turnen im Sportverein, Zoobesuch oder Computerkurs."
"Wir können es uns nicht leisten, 1,7 Millionen Kinder auf einem Einkommensniveau zu belassen, das ihnen schlicht Zukunftschancen nimmt", apelliert Schneider.
Der DPWV fordert deshalb: In Zukunft muss es beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wieder die Möglichkeit geben, einmalige Leistungen für besondere Ausgaben zu gewähren, etwa anlässlich der Einschulung. "Schulranzen, Schultüte, Turnbeutel, Turnkleidung, Federmappe und Schreibhefte addieren sich schnell zu 180 Euro. Wie soll dies bei einem Kinder-Regelsatz von 207 Euro im Monat bestritten werden?", fragte Schneider. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld müssen um wenigstens 19 % erhöht werden, damit von Bedarfsdeckung gesprochen werden kann. Deutschland braucht darüber hinaus ein Bildungs- und Erziehungssystem, das es schafft, auch für Kinder aus bildungsfernen Familien Chancengerechtigkeit herzustellen.
Der Hartz IV Regelsatz für Kinder wurde im Juli 2007 zwar von 207 Euro auf 208 Euro angehoben. Doch das reicht keinesfalls aus. Um wenigstens die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen, müsste der Regelsatz nach Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes um 20 Prozent erhöht werden. Von anderen Experten wird sogar eine Erhöhung um 70 bis 150 Euro als zwingend notwendig gefordert, um zumindest eine ausgewogenen Ernährung der Kinder sicher zu stellen und ihre Armut erträglich zu machen.
Je dunkler es wird, desto stärker ist die Kinderarmut in Deutschland vorhanden.

Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die neuen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist, also für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Erwerbsfähige Arbeitslose bis 65 Jahre haben nach der Neuregelung keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe, sondern auf das neue Arbeitslosengeld II. Dadurch sind die Sozialhilfeempfänger von gestern zu Arbeitslosengeld-II-Empfängern von heute geworden.
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