Kostenübernahme des Sozialamtes für Fahrtkosten bez. ärztl. Gutachten?

  • Hallo , weiß jemand Näheres zu folgendem Problem:


    Ich muss in ein paar Wochen (Termin habe ich schon) zu einer Spezialuntersuchung bei einem Arzt, der einer der ganz wenigen ist in Deutschland, der sich mit meiner Erkrankung auskennt. Leider wohnen diese wenigen Ärzte weiter weg von meinem Wohnort. Und nur einer von denen macht es auf Krankenkasse, die anderen rechnen privat ab. .Das heißt, es kommt eine größere Summe an Zugfahrtkosten auf mich zu, und dann weiß ich nicht, wovon wir dann den Monat leben sollen. Nun hat mich jemand informiert, dass in solchen Fällen, wenn man Hartz IV kriegt, das Sozialamt einspringt und die Fahrtkosten übernimmt. Stimmt das denn, weiß jemand Genaueres darüber? Und werden die Fahrtkosten vom Sozialamt auch in so einem Fall übernommen, wenn es sich um ein Gegengutachten zum Gutachten eines Amtsarztes handelt, der ein Falschgutachten erstellt hat? (Sozusagen benötigt es meine Anwältin).

  • Kann sein, dass ich das Thema in die falsche Rubrik gesetzt habe, weiß aber nicht, wohin ich es sonst setzen könnte. Es betrifft im Prinzip mich, aber die Kinder sind ja genauso in Mitleidenschadft gezogen, weil uns das Geld, das ich für die Fahrtkosten aufbringen muss, ja in der Haushaltskasse fürs Essen usw. fehlt.

  • müßte das nicht die Krankenkasse übernehmen??Hast du da schon mal gefragt??
    Die müßten doch auch ein Interesse an einer Klärung haben.
    lg von mutsch

  • Nein, Krankenkasse übernimmt es nicht, denn die verweist mich auf die Ärzte hier, die sich ja damit auskennen müsssten.

  • @Mutsch Krankenkassen zahlen nur noch für Fahrten zu stationären Aufnahme. Alles was ambulant gemacht wird, zahlt die Krankenkasse nichts.


    @Schmetterling ob das Sozialamt die Kosten für die Fahrt tragen muss/kann... kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Ich würde da einfach mal unverbindlich anfragen.

  • Mein Gefühl sagt mir eher, dass auch das Sozialamt nichts übernimmt - einfach deshalb, weil es sich um einen Rechtssache handelt und dafür das ärztliche Gutachten gebraucht wird.

  • würde trotzdem mal nac hfragen evtl geht das in form eines darhlens .Vieleicht machste mal eine ksoten aufstellung .Würde hier auch mal bei der Awo oder so fragen.Evtl können die ja was für dich tun

  • Danke! Im Moment bin ich etwas schlauer, da ich mich in einem anderen Forum erkundigt habe. Das Gericht muss das Gegengutachten von dem von mir ausgesuchten Arzt genehmigen, sonst muss ich die Kosten zahlen. Das Gericht beauftragt aber einen Gutachterarzt von hier, und der ist keiner der wenigen Ärzten, die sich genau darauf spezialisiert haben und damit bestens vertraut sind. Das Gericht sagt , es gibt Ärzte in der Nähe von meinem Wohnort, genauso wie es die Krankenkasse sagt. Es kümmert keinen, dass selbst die Ärzte, die es hier gibt, sich nicht damit speziell auskennen. Sie gehen davon aus und setzen voraus , dass sie sich auskennen. Dann komm ich als Laie daher und zweifle die Kompetenz der Ärzte hier an und will die Fahrtkosten und Genehmigung für einen entsprechenden Facharzt, der 300km weiter weg wohnt.... Das stößt dem Gericht nur sauer auf.

  • Hallo du...


    Genau auskennen tue ich mich natürlich auch nicht - vielleicht bin ich da auch etwas zu naiv... Aber was ist, wenn du dir von den Ärzten, die das Gericht vorschlägt, ein Schreiben geben lässt, dass sie sich nicht mit deiner speziellen Krankheit auskennen... Damit könntest du doch vielleicht das Gericht überzeugen, dass sie nicht die richtigen Ärzte für dich sind und du deswegen eine weitere Fahrstrecke in Kauf nehmen musst...


    Liebe Grüße,
    Dagmar

  • Danke. Im ersten Moment würde ich dazu sagen, dass sich Ärzte gern in ihrer Berufsehre und ihrem Image und in ihrer Allwissenheitsüberzeugung gekränkt fühlen , wenn sie zugeben müssten, dass sie sich in einer bestimmten Erkrankung nicht speziell genauer auskennen, obwohl sie sich vielleicht oberflächlich damit auskennen und gerade wegen der Oberflächlichkeit das Ganze in eine falsche Schublade verfrachten. Aber ich werde den Vorschlag mal bei meiner Anwältin ansprechen.

  • Es steht fest: wird von keinem Amt oder sontwem übernommen, muss es selber zahlen. Anwältin weiß auch keine Lösung.

  • Hallo
    Bekommst du Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 ) ?
    Und ist das Gutachten vom Amt gefordert worden ?


    Weil bei uns ist es so, wir bekommen unser Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 ) vom Landkreis und wen jemand vom Landkreis aus zum Amts Arzt muss kriegen wir die Fahrtkosten vom auch Landkreis erstattet .
    LG Kessy :sonne

  • Hatte gerade den Text geschrieben und muss nun alles nochmal tippen, weil ich ständig aus dem Internet rausgeworfen werde. Also noch ein Versuch. Danke, Kessy. Ja, ALG II. Was jetzt ansteht, ist nicht vom Amt gefordert, da vom Amt aus vom Amtsarzt schon ein Gutachten gemacht worden ist. Nur dieses ist von vorne bis hinten nicht stimmig, und ich wurde übern Tisch gezogen. Zum Amtsarzt wurden mir schon die Fahrtkosten erstattet.
    Es geht jetzt aber um etwas anderes, was vom Amt nicht unterstützt wird: um ein unabhängiges Gegengutachten in einer Widerspruchsklage gegen das amtärztliche Gutachten, um dieses zu widerlegen und zu korrigieren. Dafür kriege ich keine Fahrtkosten ersetzt, da muss ich in den sauren Apfel beißen.