Hallo zusammen,
ich möchte Euch auf §186 StGB aufmerksam machen.
Die Üble Nachrede ist in der Rechtsordnung eine Form der Beleidigung, die sich von dieser
jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine
ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht
„erweislich wahr“ ist. Ist sie unwahr und weiß dies der Täter auch, handelt es sich um eine
Verleumdung.
Zitat§186 StGB
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede
Weitere Informationen zum Thema "Recht im Internet" unter: http://www.e-recht24.de
Einige Menschen möchten mit ihren Beiträgen auch nur provozieren.
Ziel der Provokation ist es, den anderen als den darzustellen, der er in den Augen des Provokateurs ist,
die Provokation ist also nicht nur eine Technik der Selbstdarstellung, sondern auch der Darstellung des
Anderen. Dadurch wird auch das Selbstbild gestärkt, der gute Sheriff entlarvt den Bösewicht.
Der Provokateur legt es allerdings darauf an, dass nicht er, sondern der andere als Normbrecher dasteht.
Es gibt eine Dynamik der Provokation, die, einmal in Gang gesetzt, die Akteure „automatisch“
in typische Zugzwänge bringt...(vgl. Paris 1998, 57)
Bitte lasst Euch nicht mehr provozieren
Viele Grüße
Susanne