Konfirmation

  • Hallo,


    ich bin neu hier und hoffe das mir jemand sagen kann, ob man als Harz4- Empfänger einen Zuschuß zur Konfirmationsfeier beantragen kann. Ist zwar noch ´ne Weile hin, mache mir aber jetzt schon Gedanken wie ich meinem Sohn eine angemessene Feier ausrichten kann.


    Ich hoffe auf gute Tipps.


    LG flowerpower :sonne

  • hallo flowerpower :) schön, dass Du hergefunden hast - sicherlich gibt es hier einige, die Dir was zu deiner Frage sagen können :)


    ich fänd es schön, wenn Du Dich im Vorstellungsbereich einmal vorstellen würdest, damit wir Dich und Du uns besser kennenlernen können :)


    lg, doro

  • Hallo,



    also wir hatten 2007 und 2008 Kommunion und haben nichts dazu bekommen. Im gegenteil die wollten noch die Geldgeschenke als "Einkommen" anrechnen...



    Also bitte vorsicht, mein Kind hatte keine Geldgeschenke bekommen sondern nur Kleidung, handtücher und BEttwäsche ;)



    Lg SaJaPa

  • Das hier habe ich schon mal irgendwann ins Forum gepostet ...


    Einmalige Beihilfe für Konfirmation


    Das Sozialgericht Lüneburg hat am 05.04.2006 entschieden, dass Eltern von Konfirmanten für die Ausrichtung ihrer Feier und für die Konfirmationsbekleidung eine Einmalige Beihilfe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 SGBII beantragen k46;nnen, welche allerdings den Nachweis für die Notwendigkeit der Beschaffung einzelner Kleidungsstücke und eine dezidierte Aufstellung, welche Kosten für die Konfirmationsfeier anfallen würden, voraussetzen würde.


    Az.: S 25 AS 343/06 ER


    Und hier ist das andere Forum ...dort gibts / Leute von der Arge die mit Tips und Rat zu Stelle sind . www.sozialhilfe24.de/forum

    • Offizieller Beitrag

    @ Zamba,


    ja das hast du mal für mich gemacht :thumbup: .


    @ flowerpower,


    Es gibt Einmalide Beihilfen für Bekleidung und Feier, allerdings sollte man Vorsichtig sein, da Geldgeschenke angerechnet werden :cursing: .


    LG


    anni38 :sonne

  • Hi Flowerpower...


    Schau mal hier...


    MONTAG, 9. APRIL 2007
    </iframe></ins></ins>[Blockierte Grafik: http://www.elo-forum.net/images/stories/users/arbeitsamt.jpg]Damit Kinder die Geschenke behalten dürfen


    Schwerte (pr-sozial) Die ArgeSchwerte rät laut „Ruhr Nachrichten“,Geldgeschenke zur Kommunion oder Konfirmation an Zwecke zu binden. Damit sei sicher gestellt, dass die Kinder die Geschenke behalten dürften. Dies gerade auch bei Geldgeschenken von Verwandten. Normalerweise müssten Geldgeschenke, die einen Betrag von 50 EUR im Jahr übersteigen, als Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden. Vorraussetzung sei jedoch eine Einzelfallprüfung, so die ARGE.

    "Die in der Presse getroffenen Aussagen bezüglich der Geldgeschenke zur Kommunion oder Konfirmation an Kinder sind sachlich richtig", betont Wolfgang Lude, Fachbereichsleiter bei der Arge Schwerte gegenüber den „Ruhr Nachrichten. Allerdings soll bei jedem Geldgeschenk über 50 Euro eine Einzelfallüberprüfung erfolgen. Damit wäre es möglich, dass eine Zweckbestimmung des Geldes ermittelt werden könne. So könne beispielsweise eine Tante ein Geldgeschenk machen, um damit einen Computer anzuschaffen. Wenn dieser dann auch für die Schule genutzt würde, würde das Geld nicht angerechnet. Den Verwandten und Bekannten von Hartz IV-Kindern rät die ARGE, entweder gleich ein Sachgeschenk machen oder den Verwendungszweck des Geldes schriftlich zu erklären.



    LG Phoenix :drache1 :druck6

  • Also meine Große hatte vor kurzem Konfirmation also der Unterricht wurde von der Kirche bezahlt aber für die Feier gab es nichts von keiner Stelle.



    LG:Marion