Hier ist Teil 2:
Fachkundige Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1523/08 (Hartz IV) liegen vor
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Sonntag, 11. Januar 2009
<img
src="http://www.erwerbslosenforum.de/images/stories/food/alg-II.jpg"
alt="alg-II" title="alg-II" align="right" />Verfassungsbeschwerde
einer allein stehenden Frau aus dem Rhein Neckar-Kreis
Karlsruhe
–Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klägerin Prozesskostenhilfe
gewährt, die nach erfolgloser Klage gegen die Höhe der Hartz
IV-Regelleistungen vor dem Bundessozialgericht nun mittels einer
Verfassungsbeschwerde dagegen zur Wehr setzen will. Gleichzeitig haben
die höchsten Richter dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung,
allen Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als
Beteiligte die eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis
zum 30.November 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme aufgegeben. Dazu
wurden neben dem Statistischen Bundes amt, Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände und Sozialverbände als sachkundige Dritte um eine
Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und können ab sofort gelesen werden.
Die Verfassungsbeschwerde:
Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1523/08
Die Stellungnahmen:
1. Stellungnahme des BDA
2. Stellungnahme des Sozialgerichtstages
3. Stellungnahme des Vereins für öffentliche und private Fürsoge e.V.
4. Stellungnahme Deutscher Caritasverband
5. Stellungnahme Bundesverband Diakonie
6. Stellungnahme VDK
7. Stellungnahme DGB
8. Stellungnahme Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesregierung
9. Anhang 1 BMAS
10. Anhang 2. BMAS
11 Anhang 3 BMAS
12. Auskunft Bundessozialgericht
Kommentare zu den Stellungnahmen erfolgen in den nächsten Tagen. Gerne dürfen auch fachliche (!) Kommentare an redaktion@erwerbslosenforum.deDiese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
gesendet werden.
Besonders zu beachten sind die Stellungnahmen (2) und (

. (soll acht heißen, nicht der Smiley!)
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Wichtig!!!!
Wenn
ihr dieses Schreiben einreicht, dann bitte nur persönlich bei der Arge
abgeben und macht euch auf jeden Fall eine Kopie davon!!!
Lasst euch
einen Stempel/Empfangsbestätigung: Mit DATUM, UNTERSCHRIFT und NAMEN
desjenigen geben, der die Unterschrift leistet! Auf EURER Kopie!!!!
EINGEREICHT
sollte da auch drauf stehen!!!! Jeder in der Arge - auch der Empfang -
so habe ich es gemacht, kann das machen. Die Leute müssen es sogar
annehmen. Wenn die dort Ärger machen sollten, was sie bei mir nicht
gemacht haben, dann zitiert den Amtsleiter zu Euch!!! Die Behörde -
Arge ist dazu verpflichtet, das Schreiben anzunehmen und so zu
quittieren! Wenn nicht, dann ab zum RA! Ihr müsst auch keine Auskunft
darüber erteilen oder euch hierfür rechtfertigen. Sie haben es
anzunehmen und gut ist!!
Dieses Schreiben einreichen, warum soll ich das eigentlich machen, werden sich viele Fragen?????? Ganz einfach!
Nach
nur vier Jahren - während andere Dinge erst nach 30 Jahren verjähren,
verjähren die Ansprüche gegenüber der Behörde - Arge - schon nach 4
Jahren, das muss man wissen!!!! Ganz einfach .... ihr sichert euch
hiermit eure Ansprüche. Wenn das Urteil nämlich positiv über die
Regelsatzänderung entschieden wird, dann habt ihr so die besten Chancen
eure Ansprüche geltend zu machen, sprich einzuklagen....
So ist es mir erklärt worden!!!! Ich will der Arge nix schenken.
Heute
habe ich außerdem von meinem RA erfahren, dass es hierüber noch keinen
Entscheid gibt, deshalb heißt es noch abwarten. Mein Rechtsanwalt ist
immer auf dem neuesten Stand, also teile ich mit euch mein Wissen.
Wichtig
ist auch noch, das ihr ansonsten die Arge noch mal daraufhinweist, dass
das Verfahren nach § 114 SGG erst einmal ausgesetzt wird. Das heißt die
Arge muss noch gar nichts hier unternehmen, machen. Sie sollen
gefälligst das Urteil des Bundesverfassungsgericht abwarten. Erst wenn
es dort ein Urteil gibt - wovon ich euch hier gerne in Kenntnis setze -
dann muss die Arge tätig werden!!! Wenn sie es ablehnen, dann bitte
schön mit einer Begründung und wenn sie das nicht tun sollten, dann
nehmt euch einen RA und KLAGT - wenn sie den Widerspruch ablehnen
sollten!!!! Ich werde es tun.
Verlieren könnt ihr hierbei gar nichts!!!!!!!!!!
Eure Phoenix
Dies
ist keine Rechtsauskunft. Ich teile hier lediglich meine Erfahrungen
und meine persönliche Meinung mit. Ich rate jeden immer einen
Rechtsbeistand aufzusuchen. Aber ich wünsche Euch viel Erfolg.
Dieser Link ist auch sehr zu empfehlen dazu:
http://www.erwerbslosenforum.de/hartz_iv.htm
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Phoenix aus der Asche« (11. Februar 2009, 01:33)