Hallo IHR Lieben, hier ist mal wieder eure Phoenix aus der Asche!!!! :-* ;D
Hier findet IHR alle, die IHR HartzIV bekommt jede Menge Infos und hilfreiche Tipps!
Zum Beispiel zum Thema Schulmaterialien.
Die müsst IHR bei der Arge
UND beim Sozialamt beantragen!
Leider werden alle Anträge (auch mein eigener) meistens abgelehnt.
Lasst EUCH dadurch bloß nicht entmutigen.
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt. Demnächst werde ich mir einen RA suchen, wenn meine Gewerkschaft für mich nicht tätig werden kann und werde für meine Kinder klagen, denn ich vermute mal, dass auch mein Widerspruch abgelehnt wird. >
Alle Anträge müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden!!!!
1. Tacheles Schulmaterialkampagne: Musterschreiben für Widerspruch, einstweilige Anordnung und Klage im Netz
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Im Rahmen der Kampagne „Kinder haben Anspruch auf Extra-Leistungen für die Schule“ hat der Verein Tacheles nun entsprechende Musterschreiben für Widerspruch, einstweilige Anordnung und Klage ins Netz gestellt. Damit dürfte es möglich sein, gegen die behördlichen Ablehnungen vorzugehen. Das Kampagnenmaterial und der Musterantrag ist hier zu finden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten.aspx
die neuen Sachen hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten2.aspx
Ganz Wichtig!!!! Wenn Ihr euch einen RA nehmen wollt:
Fragt den Anwalt aber vorher, ob er bei einer Ablehnung der Prozesskostenhilfe Euch selbst Gebühren dafür in Rechnung stellt. Weist ihn auf den Beschluss L 7 B 47/08 AS des LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.4.2008 hin, und auch auf diese Internetseite.
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht allerdings, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder Rechtsschutz über eine Verbandsmitgliedschaft (z.B. bei Gewerkschaften) besteht. Außerdem sind die Vermögensgrenzen für Prozesskostenhilfe niedriger als das Schonvermögen nach dem SGB II (nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Hinweisblatt auf S. 4). Das Eilverfahren könnte vom Gericht auch abgelehnt werden, wenn Sie über genügend Barvermögen verfügen und deshalb ein Abwarten bis zu einer Entscheidung im normalen Klageverfahren aus Sicht des Sozialgerichts zumutbar ist - dazu gibt es unter Juristen unterschiedliche Meinungen. Falls das Gericht nach den Vermögensverhältnissen fragt, legen Sie Kontoauszüge vor und erläutern Sie, inwieweit das Guthaben kurzfristig für andere Zwecke benötigt wird.
Wer in einer Gewerkschaft ist, sollte sich erst dort erkundigen. Das werde ich auch machen! Meistens helfen die bei Streitigkeiten mit der Arge!!! ;D
Alles Weitere hierzu findet Ihr auf den oben genannten Links.
Eure Phoenix
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Phoenix aus der Asche« (21. November 2008, 01:28)