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Geburtstage

Heute hat niemand Geburtstag.

Falina

unregistriert

1

Donnerstag, 30. Juli 2009, 13:32

Arm trotz Arbeit?!

Hallo ihr da draußen,

mich beschäftigt das Thema Kinderarmut im Allgemeinen schon seit langem.
Aktuell habe ich zur Zeit folgende Situation:
Habe eine Tochter, 5 Jahre alt. Bin Vollzeit angestellt. Hier in Lübeck gibt es keine (bzw. nur seeehr wenige) Ganztags-Kindergartenplätze. Musste ich meine Kleine also zur Tagespflege geben, was natürlich ein größerer finanzieller Aufwand ist. Es bleibt mir aber keine andere Möglichkeit. Gestern habe ich den neuen Bescheid bekommen, wieviel Geld ich für diese Unterbringung zuzahlen muss. Und ich bin schockiert. Wenn ich alles durchrechne, habe ich als Ganztagsarbeitende nicht mehr Geld, als als Harzt IV-Empfängerin. Selbt mit einem 1-Euro-Job oder 400-Euro-Job hätte ich mehr Geld zur Verfügung. Wer verdammt noch mal bestimmt denn bitte, mit wie viel Geld man auskommen kann (muss)? Ich könnte kotzen, ehrlich. Was ist das denn für ein System, in dem man noch dafür bestraft wird, dass man arbeiten geht? Ich bin echt verzweifelt. Ich dachte, wenn ich endlich wieder einen Vollzeit-Job habe, geht es uns finanziell etwas besser, aber weit gefehlt.

Wer von euch hat denn ein ähnliches Problem? Und kann ich trotz meiner Arbeit irgendwelche Unterstützung anfordern (ohne dass diese gleich als mein "Einkommen" mit einberechnet wird)?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus für's Lesen und evtl. Kommentare von euch!

Lg

Falina

Goldi280

unregistriert

2

Donnerstag, 30. Juli 2009, 13:52

Hallo erstmal... :)

Das ist ja übelst.... :S

Hast du beim Jugendamt mal nach Zuschuß gefragt, für die Unterbringung????

Bin ja nun eigentlich auch immer arbeiten gewesen, ausser jetzt wegen Erziehungsurlaub, und als ich damals Kinderbetreuung brauchte, hat das Jugendamt dieses bezahlt. Kinderbtreuungszuschuß nennt sich das glaube ich....



Liebe Grüße

Claudi und Familie

Falina

unregistriert

3

Donnerstag, 30. Juli 2009, 14:13

Joa, Betreuungszuschuss bekomme ich (fast automatisch), aber, es wird nicht alles übernommen. Einen Teil muss ich selber zahlen. Und das sind fast 200 Euro. Ziehe ich diese 200 Euro von meinem Gehalt ab, habe ich fast genauso viel, wie vorher, als ich noch arbeitslos war. Gerade mal 50 Euro mehr habe ich jetzt. Ob das viel oder wenig Geld ist, darüber lässt sich streiten. Ich bin aber der Meinung, dass, wenn ich Vollzeit arbeite, gestresst nach Hause komme und mein Kind nur noch ein paar Stunden abends sehe, das zu wenig Geld ist. :-(

Goldi280

unregistriert

4

Donnerstag, 30. Juli 2009, 14:18

Hm... Wohngeld oder Kinderzuschlag??? Also irgendwas läuft da auf jeden Fall nicht ganz richtig....

Wenn ich jetzt im Okt. wieder arbeiten gehe, weiß ich das uns Wohngeld zusteht und der Kinderzuschlag auch, also wir haben dann wesentlich mehr als jetzt....

bigmama7

unregistriert

5

Donnerstag, 30. Juli 2009, 16:46

Ja beantrage mal Wohngeld und Kinderzuschlag. Hier in Berlin ist das so du mußt beides Beantragen weil der eine vom anderen den Bescheid sehen möchte.Ich kenne das mein Mann geht von 7 bis 18.30 für ein Hungerlohn arbeiten. Aber die Hauptsache ist ja das er überhaupt noch Arbeit hat durch die Finanzkrise hatte es ganzschön gekriselt bei ihn.

Wünsche dir alles Gute!

LG Dani

:drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1 :drache1

Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln.

sternchen01

unregistriert

6

Freitag, 31. Juli 2009, 09:24

Soähnlich kann ich schrieben ergeht es uns auch .Auch meine tochter ist 5 jahre .ich hab unur das Glück das sie in ein ganztags Kita geht.Ich gehe Hlabtags Arbeiten mein Mann ist Arbeitslos .Wir erhalten aufstockend hartz 4.Nur mal so zu unserer Situation.
Uns wurde jetzt monatlich zusätzlich 300 euro vom amt gestrichen weil wir 900 euro lohnsteuer jahresausgleich erhalten haben.Damit haben wir ein teil unserer schulden gedeckt.So nun leben wir von 400 euro meines lohns und 630,-euro von der arge plus 156 kindergeld .Damit müssen wir nun noch zusehn wie wir 500 euro heizkosten nachzahlung an den vermeiter zahlen können .Den die Arge kommt ja wieder mal nicht in die bötte.Gott sei dank sag ich mal läst unser vermtier mit sich reden .So das wir ratne zahlung machen können.Ich hoffe das die dan endlich unser berechnung haben.
Ich hab mich So geärgert das wir die nachzahlung aus der lohnsteuerjahresausgleich ncith ahebn behalten können und uns das noch angerechnet wird . :dash: Aso noch was hinzufügen möcht .Ab monat sept. sieht es dan bei uns wieder besser aus .Falls der artge nicht wieder was einfällt um kürzungen uns reinzuwürgen.
Wir haben ab heute mittag ja Ferien 6 Wochen ist meine maus dan daheim.Da ich auch ncioht soviel Urlaub habe ,hat mein Mann es so gelöst das er in der zeit die Betreuung übernimmt.Arbeit findet er in der zeit eh kaum was.Was nicht heist das er sich nicht wieter hin bewirbt.Würde er kurzfristig was finden ,was wir nciht glauben.Müste ich urlaub nehmen.Ich finde das gerade in en Ferienzeiten Total die betreung der kinder undergeht.Nun sagen einige indergarten haben nur 4 wochen zu .Bei uns der regelkita auch.Aber meine Geht auf eine Förderkita dessen eien schule angeschlossen ist und da haben die auch 6 wochen ferien.Es wird zwar betreung angeboten Doch mmh 30 euro plus bastelgeld am tag kann cih mir nicht leisten .

Falina

unregistriert

7

Freitag, 31. Juli 2009, 10:29

Naja, Wohngeld könnte ich schon beantragen, nur leider wird mir dieses angerechnet. Also es wird meine Miete berücksichtigt als Einkommen, aber direkt darunter steht: "abzüglich Wohngeld". Nützt mir also gar nichts. Die Kosten würden nur umverteilt werden, zahlen muss ich dasselbe :pillepalle:

Mein Freund meinte nun, ich solle erst mal Widerspruch einlegen. Aber mit welcher Begründung denn?

SusanneH.

Sklaventreiberin

Beiträge: 1 931

8

Freitag, 31. Juli 2009, 10:58

Hallo Falina,
ich verstehe das jetzt nicht ganz.
Wo wird dir Wohngeld angerechnet?
Wenn du ergänzend Hartz IV beantragst ist das klar.
Beantragst du Wohngeld + Kinderzuschlag zu deinem Verdienst, wird doch nichts angerechnet. Irgendwie verstehe ich den Beitrag nicht.
Gruß
Susanne
Mich zu Treffen, ist Schicksal.
Mich zu Lieben, ist Mut.
Mich zu Bekommen, ist Geduld.
Mich zu Haben, ein (Alp-)Traum.
Mich zu Verarschen, dein Untergang.
:ari2

Falina

unregistriert

9

Freitag, 31. Juli 2009, 20:57

Bisher habe ich weder diesen "Kinderzuschlag" (ich weiß ja nicht mal, was das sein soll - noch nie davon gehört) noch Wohngeld beantragt.

In dem Bescheid wird aufgelistet, welche Einnahmen und Ausgaben ich habe. (im vorigen Beitrag hatte ich die Miete versehentlich als "Einnahmen" bezeichnet).
Als Einnahmen gelten mein Gehalt, Kindergeld und Unterhalt (bin alleinerziehend). Dem gegenübergestellt werden meine Ausgaben. Eben die Miete und direkt darunter steht "abzüglich Wohngeld". In meinem Fall, weil ich ja noch kein Wohlgeld beantragt habe, also nichts. Würde ich Wohngeld beziehen, würde das von der Miete und eben dann von meinen Ausgaben abgezogen. Das widerrum würde bedeuten: weniger Ausgaben -> mehr Einnahmen -> mehr für die Tagespflege zahlen müssen. Verstehst du es jetzt? Besser kann ich es nicht erklären.

Warum der Staat das so macht, kann ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen. Dann braucht es auch kein Wohngeld geben... jedenfalls nicht für mich.

SusanneH.

Sklaventreiberin

Beiträge: 1 931

10

Freitag, 31. Juli 2009, 21:21

Hallo Falina,
ja ich glaube ich komme langsam dahinter. Ich kenne das zwar nicht, ich vermute du hast da etwas wo die Höhe für die Tagespflege berechnet wird?
Rechnest du nicht falsch?
Du müsstest dann evtl. für die Tagespflege 50 Euro mehr bezahlen, bekämst im Gegenzug als Beispiel 200 Euro Wohngeld.
Das sind jetzt fiktive Zahlen.
Hier findest du einen Kinderzuschlagrechner, probiere es doch einfach mal aus. http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
Und Wohngeld würde ich ebenfalls einfach mal versuchen. Mehr als das du nichts bekommst, kann doch nicht passieren.
Gruß
Susanne
Mich zu Treffen, ist Schicksal.
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Mich zu Verarschen, dein Untergang.
:ari2

Goldi280

unregistriert

11

Freitag, 31. Juli 2009, 21:40

Hallo! Ich weiß ja nicht wie lange du deinen Job schon hast, und wie du mit den Chef/s klar kommst, aber vielleicht wäre das sonst eine Möglichkeit
siehe Quelle:
http://www.mittelstand-und-familie.de/xi…-197-36-de.html
Liebe Grüße
Claudi und Familie

Falina

unregistriert

12

Freitag, 31. Juli 2009, 22:02

Ihr seit sooo toll! Danke für die Links. Ich hab sie mir eben ausgedruckt. Den Zuschlag werde ich auf jeden fall beantragen. Ehrlich, ich wußte überhaupt nicht, dass es so einen Zuschlag gibt. Danke, danke, danke!

Und du hast recht, versuchen kann man es. Hab ja nix zu verlieren :-)

Und meinem Chef werde ich das mit dem Betreuungszuschuss auch gleich mal vorschlagen. Ihr habt mir sehr geholfen. Wirklich. Danke noch mal!

Man muss auch echt nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt.

Goldi280

unregistriert

13

Samstag, 1. August 2009, 09:28

Hallo! Denke, das es für jeden ärgerlich wäre, wenn er in einer solchen Situation wäre... Für mich waren, als ich von deiner Situation gelesen habe... ganz viele Fragezeichen... Konnte mir nicht vorstellen, das es da nicht noch Möglichkeiten gibt.

Wäre schön, wenn du dann mal schreibst, was sich so ergeben hat.... :)

Liebe Grüße
Claudi und Familie

SaJaPa

unregistriert

14

Samstag, 1. August 2009, 12:26

Hallo

Ich gehöre auch zu den Leuten die Arbeiten ( derzeit allerdings krank geschrieben) und trotzdem nicht mehr wie Hartz4 haben. Im Gegenteil, es ist untern strich leider sogar weniger, denn alle Zuschüsse bzw Beihilfen fallen weg,

Aber das ist leider so, Ich bekomme Wohngeld und auch den Kinderzuschlag. Aber das hat nunmal nichts mit ALG II zu tun und von daher fällt alles raus. Leider.

Ich hab auch schon gedacht warum hab ich eig Arbeit? Wenn es mir doch unterm Strich schlechter geht?



ABER ich hoffe trotzdem , da ich ja in die Rentenkasse einzahl das ich es doch später mal besser haben werde und sich jetzt die "schlechte Zeit" lohnt...



Ich versuche Positiv zu denken, und irgendwann werde ich wieder vernünftig arbeiten können ( hoff ich) und dann wird es endlich bergauf gehn...



Niemals den Mut verliern egal wie schlecht es auch aussieht....



Lg SaJaPa :drache1

SusanneH.

Sklaventreiberin

Beiträge: 1 931

15

Samstag, 1. August 2009, 16:38

Hallo Falina,
vorallem musst du beides beantragen. Also Wohngeld und Kinderzuschlag. Das Wohngeld erhöht deine Aussicht auf Kinderzuschlag, wird aber nicht als Einkommen gewertet. Für die Berechnung ob du es bekommst, zählt es. Beim Kinderzuschlag muss man ein Mindesteinkommen erreichen. Für diese Berechnung wird das Wohngeld dazugezählt. Es beeinflußt nicht die Höhe des Kinderzuschlages.
Genauso sieht es beim Wohngeld aus. Du mußt die Höhe von Kindergeld und Kinderzuschlag angeben. Beides wird nur zur Plausibilitätsrechnung verwendet, es mindert nicht die Höhe des Wohngeldes.
Fülle zuerst den Antrag auf Wohngeld aus und gehe wenn möglich persönlich zur Wohngeldstelle. Wenn du Glück hast macht man eine Vorabberechnung. Diese kannst du dann beim Kinderzuschlagantrag beilegen.
Ansonsten schreibe in den Kinderzuschlagantrag, dass du Wohngeld beantragt hast.
Ich hoffe das hilft dir weiter, ansonsten auch gerne per PM.
Gruß
Susanne
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Mich zu Verarschen, dein Untergang.
:ari2

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