Hallo,
ich poste das mal hier, falls es der falsche Bereich ist, bitte verschieben.
Ich stieß gestern auf einen sehr interessanten Beitrag den ich hier zur Diskussion stellen möchte. Nachzulesen ist er auf
http://www.pi-news.net/2009/02/leistung-…-wieder-lohnen/
In schöner Regelmäßigkeit belehren uns Politiker des linken
Parteienspektrums, die Hartz-IV-Sätze in Deutschland seien nicht
ausreichend, um den Empfängern eine angemessene Teilhabe an unserer
Gesellschaft zu ermöglichen. So fordert Volker Beck am 29.01.2009, „den
Regelsatz im ALG II sofort auf 420 Euro zu erhöhen“ [
1].
Mehrere – nicht näher genannte – Professoren gehen am 13.02.2009 sogar
noch einen Schritt weiter: sie fordern eine Erhöhung des Regelsatzes
auf 500 Euro
Auf den ersten Blick erscheinen die Regelsätze von 351 Euro für
einen Erwachsenen und 281 Euro bzw. 211 Euro für ein Kind natürlich
nicht besonders hoch. Um ein besseres Gefühl für die Größenordnungen zu
bekommen, wollen wir daher die folgende Frage betrachten:
Welche Leistungen erhält eine typische Bedarfsgemeinschaft
und wie viel muss ein Arbeitnehmer verdienen, um auf das gleiche
verfügbare Einkommen zu kommen?
Grundsätzlich hat ein Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf die folgenden
Leistungen, die entweder von der Agentur für Arbeit oder von der Stadt
bzw. Gemeinde ausgezahlt werden:
Davon werden wir aber nur die Regelleistungen, die Mehrbedarfe und
die Kosten der Unterkunft und Heizung näher betrachten. Als Beispiele
für unsere Berechnungen verwenden wir die in [
3] genannten Bedarfsgemeinschaften:
Mit den seit dem 1. Juli 2008 gültigen Regelleistungen und den angemessenen Brutto-Warmmieten für Berlin [
4]
ergeben sich die folgenden Werte für die Regelleistung inkl. Mehrbedarf
(RL) sowie für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) der
jeweiligen Bedarfsgemeinschaft:
Damit ist der erste Teil unserer Frage beantwortet. Für den zweiten
Teil nehmen wir an, dass nur der Mann arbeitet, während die Frau (mit
den Kindern) zu Hause bleibt. Wenn wir von dem Gesamtbetrag, den die
Familie über ALG II erhalten würde, das Kindergeld [
5]
abziehen, erhalten wir das Netto-einkommen, das der Vater mindestens
haben muss, um unter den Strich auf das gleiche verfügbare Einkommen zu
kommen. Für die Berechnung des Bruttoeinkommens verwenden wir den
Brutto-Netto-Rechner [
6].
Für einen Alleinstehenden ergibt sich somit der äquivalenter
Stundenlohn eines ungelernten Arbeiters (5,61 EUR), bei der Großfamilie
bereits der Stundenlohn eines Facharbeiters (16,09 EUR).
Die Forderungen der Grünen bzw. der Professoren
Wenn wir diese Modellrechnung für eine Regelleistung von 420 EUR
(Volker Beck, Die Grünen) wiederholen, ergibt sich folgendes Bild:
Und schließlich für eine Regelleistung von 500 EUR (mehrere nicht näher genannte Professoren):
Durch diese „geringfügige“ Erhöhung des Regelsatzes müsste der
Familienvater den Stundenlohn eines Diplom-Ingenieurs besitzen (26,75
EUR), um unter dem Strich auf das gleiche verfügbare Einkommen wie mit
Hartz-IV zu kommen. Dies zeigt eindrücklich, wie realitätsfern
inzwischen manche Diskussionen in Deutschland geworden sind.
In unserer Modellrechnung haben wir die aktuellen Regelsätze für
Kinder unter 14 Jahre verwendet. Nach einem Urteil des
Bundessozialgerichts sind die Regelsätze aber verfassungswidrig; man
kann davon ausgehen, dass sie nach oben angepasst werden, was zu einer
weiteren Verstärkung des Ungleichgewichts zwischen Transferleistungen
und Einkommen durch Arbeitstätigkeit führen wird.
Was wurde nicht berücksichtigt
Leistungen, die in unserer Modellrechnung nicht berücksichtigt
wurden, sind die einmaligen Leistungen nach § 23 SGB II (z.B.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und
Geburt) oder die Befreiung von Gebühren und Zuzahlungen weil man dafür
keine sinnvollen Annahmen treffen kann. Ebenfalls nicht berücksichtigt
wurde die Tatsache, dass einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner
Arbeitstätigkeit Kosten entstehen, die er nicht oder nur teilweise
steuerlich geltend machen kann.
Fazit
Die Unverhältnismäßigkeit zwischen Transferleistungen und Einkommen
durch Arbeitstätigkeit, die durch unsere Modellrechnung aufgezeigt
wurde, entsteht dadurch, dass in Deutschland die Regelleistungen für
Kinder höher sind als das Kindergeld (211 bis 281 EUR verglichen mit
164 bis 195 EUR), die Tatsache, dass die Warmmiete von der Kommune
übernommen wird, und durch die progressive Besteuerung der
Arbeitseinkommen, wodurch das notwendige Bruttoeinkommen
überproportional ansteigt. Oder anders ausgedrückt: es lohnt sich in
Deutschland eher, viele Kinder zu haben und vom Staat zu leben, als
einer geregelten Arbeit nachzugehen.
Die Folgen sind bekannt: immer mehr qualifizierte Deutsche verlassen das Land [
7], während umgekehrt überwiegend Unqualifizierte nach Deutschland kommen [
8]. Es ist abzusehen, dass dieser Prozess zum völligen Zusammenbruch des Sozialstaats führen wird.
„Leistung muss sich wieder lohnen.“ – Hans-Olaf Henkel, ehem. BDI-Vorsitzender.
Es ist nicht klar, auf wen sich diese Aussage im Jahr 2009 beziehen
könnte – die Deutschen, die mit ihren Steuern und Sozialabgaben diesen
Staat noch am Laufen halten, können damit jedenfalls nicht gemeint sein.
Quellen:
[1] http://www.volkerbeck.de
[2] http://www.focus.de
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
[5] http://www.spiegel.de
[6] http://www.sueddeutsche.de
[7] http://www.welt.de
[8] http://www.achgut.com