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1

Dienstag, 24. Februar 2009, 17:53

Betrifft genaueres zum Schulstarterpaket zum 01.08.2009

Hier mal ein konkreter Link wegen des sogenannten Schulstarterpaket ab dem 01. August 2009.

Von Harald Thome:

http://www.harald-thome.de/media/files/S…_01_01_2009.pdf



Mit lieben Grüßen
Eure Phoenix :sonne

Angel

Pfiffikus

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2

Dienstag, 24. Februar 2009, 18:09

ich versteh das nicht.ich dachte es gibt im mai oder so 100 euro einmalig für die kinder.
und ab 1.7 irgendwie alg2 erhöhung für kinder .
was soll das jetzt sein?
?(
die nichtverstehende angel
Jede Nacht sitzt der Teufel an meinen Bett und bewundert sein Meisterwerk :)



"Ironie setzt Intelligenz beim Empfänger voraus."
:rofl:

Stefan

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3

Dienstag, 24. Februar 2009, 18:37

Das mit den 100,- Euro einmalig pro Jahr, geht in Ordnung, von einer ALG-2 Erhöhung lese ich da allerdings nichts. Es gibt aber einen Passus (Punkt 5), über den ich gestolpert bin:

Zitat

Da die zusätzliche Leistung Hilfebedürftigkeit der Eltern voraussetzt, kann sie nicht ergänzend zu einem Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erbracht werden.

Wenn ich das jetzt übersetze, bedeutet das für mich sinngem. dass Familien, die z.B. Wohngeld beziehen (wird ja personenabhängig berechnet, daher also auch für die Kinder) diese Leistung nicht zusätzlich erhalten. Ist es denn aber nicht so, dass jede Familie, die ALG 2 erhält, auch automatisch Wohngeld bekommt und dass sich dieses eh die Arge einsackt?? ?( Oder bin ich nun an dem Amtsdeutsch gescheitert??

LG,
Stefan

Angel

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Dienstag, 24. Februar 2009, 18:42

hmm ich hab irgendwo gelsesen,das man entweder alg2 oder wohngeld bekommt ,beid ?( es geht nicht.
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Dienstag, 24. Februar 2009, 18:45

Angel und Stefan.
Beides kann man nicht zusammen beantragen..... Es geht nur eins. :lol:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Phoenix aus der Asche« (24. Februar 2009, 18:52)


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Dienstag, 24. Februar 2009, 18:48

Die AlgII - Erhöhung hat hiermit überhaupt nichts zu tun.

Diese Erhöhung betrifft die Kinder von 6-13 Jahren, die du meinst Angel.
Da wird die Regelleistung erhöht - von 60 auf 70 Prozent.

Hier ging es nur um das SCHULSTARTER PAKET...... BITTE richtig durchlesen.

DANKE!! :) :sonne

Angel

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Dienstag, 24. Februar 2009, 18:52

Zitat

...... BITTE richtig durchlesen
:D :D :D

habs ja versucht :hail:
trozdem nicht richtig verstanden :search:
:dash: :dash: :dash:
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Dienstag, 24. Februar 2009, 18:53

Haste es denn jetzt verstanden Süße? ;) :love:

Angel

Pfiffikus

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Dienstag, 24. Februar 2009, 18:56

nein :help:

tut mir leid ,echt ich versteh das nicht. wofür ist das schulpaket? bekommt man da einen zuschuss für schulsachen?muss man das beantragen?
quittungen für bücher vorlegen?
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Stefan

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10

Dienstag, 24. Februar 2009, 18:59


:D :D :D

habs ja versucht :hail:
trozdem nicht richtig verstanden :search:
:dash: :dash: :dash:

Mach dir nichts draus Angel, wenn man so einen Mist nicht jeden Tag vor Augen hat, ist das auch wirklich schwer zu verstehen. Ich musste das auch ein paarmal lesen :pflaster:

LG,
Stefan

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11

Dienstag, 24. Februar 2009, 19:15

Dieser Link betrifft das Gesetz: Den Paragrafen §24a = Zusätzliche Leistungen für die Schule

In diesem Link werden die Voraussetzungen klar gemacht, unter denen man dieses Schulstarter Geld für Schulmaterialien beantragen kann und wer einen Anspruch auf dieses Geld hat.

Einmal pro Jahr kann es bei der Arge beantragt werden.

Es soll für die Einschulung verwendet werden und siehe Text hier drunter:
Mit der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt eine besondere Förderung der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Turnzeug, Schulmaterialien). Sie wird als pauschale Leistung in Höhe von 100 Euro erbracht und kann beispielsweise auch zur Finanzierung von eintägigen Klassenfahrten oder für schulische Aktivitäten im Rahmen der Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung eingesetzt werden. Wenn in einem Jahr geringere Aufwendungen als 100 Euro anfallen, kann der übersteigende Teil nicht zurückgefordert werden.


-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann muss man auch Quittungen
über die Verwendung dieses Geldes in Höhe von 100 Euro pro Kind
und Schuljahr (nicht Halbjahr) belegen.

Wenn du jetzt weniger als die 100 Euro brauchen würdest, dann musst
du das Geld aber nicht zurückzahlen.

Und es regelt noch eine Menge mehr!!!!

Zum Beispiel die Auszahlung des Geldes:
4.2
Auszahlung
(1) Die Höhe der zusätzlichen Leistung für die Schule beträgt für jeden Schüler 100 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt. (ES WERDEM JEDEM SCHÜLER 100 EURO AUSGEZAHLT - AUF ANTRAG!)

(2) Die Leistung erhöht den Umfang der Hilfebedürftigkeit nach § 9 und daher den Bedarf des Schülers im Anspruchsmonat nicht. Es ergeben sich keine Veränderungen bei dem zu verteilenden Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft.
(DAS HEIßT IM KLARTEXT: DIR WIRD NIX VON DEINER LEISTUNG IN DEM MONAT ABGEZOGEN!!!)

(3) Die Leistung ist nach § 41 Abs. 1 Satz 5 mit den Leistungen für den August des jeweiligen Jahres als Einmalzahlung auszuzahlen. Für die Abwicklung in A2LL sind die gesonderten Verfahrenshinweise zu beach-ten. Ist der Schüler nicht hilfebedürftig und somit nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft der Eltern, ist die zusätzliche Leistung gesondert auszuzahlen.

Ich hoffe das du es jetzt besser verstanden hast. LG Phoenix :sonne :love:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Phoenix aus der Asche« (24. Februar 2009, 19:22)


phidalilu

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12

Dienstag, 24. Februar 2009, 20:12

Hallo ihr!

Ich hab auch immer meine Probleme, Gesetzestexte, Verordnungen u.ä. gänzlich zu verstehen... Zumal wir ja auch als Studenten immer so nen Sonderfall bilden... Da muss ich wirklich schonmal manche Sätze dreimal lesen... Zum Beispiel erhalten wir ja Geld von der Arge und vom Wohngeldamt... Gibt es also doch :) ... Natürlich nach Widersprüchen... aber da wir als Studenten vom Harz IV ausgeschlossen sind haben wir Anspruch auf Wohngeld und unsere Kinder haben Anspruch auf Harz IV-Leistungen... Nun ja... Aber das mit dem Schulgeld von 100 Euro im Jahr hört sich doch schonmal gut an... Klar deckt es niemals die gesamten Schulkosten eines Kindes, aber immerhin etwas... Frech finde ich allerdings die Tatsache, dass das Geld nur bis zur 10. Klasse gezahlt wird... Was ist mit den Abi-Kids? Sollen die Harz IV-Kinder kein Abitur bekommen - oder wie darf man das verstehen???

Liebe Grüße,
Dagmar

Angel

Pfiffikus

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13

Dienstag, 24. Februar 2009, 21:37

hallo jetzt hab ich es verstanden,aber noch ne frage marcel hat ja 3 tage die woche ganztagsangebot,und nach den sommerferien sollen es 5 tage werden,da fahren sie auch zum schwimmen oder z.b in 2 wochen zum schlittschuhlaufen,ausserdem jeden tag essensgeld 2,50 euro kann ich das auxch für ihn beantragen?
mit den essensgeld ist echt blöd,da ich ja zu hause sowieso kochen muss für caprice.aber er muss ja mittags auch in der schule essen.kann ja nicht hungern und der tag ist lang 7.45 uhr bis 16 uhr.
gruss angel
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barfuß

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14

Dienstag, 24. Februar 2009, 22:05

@angel,

danke, nun konnte ich gleich hier lesen,zum glück hast du es nicht verstanden. :rofl: ..seufz :dash: habe mir bestimmt viel zeit erspart

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15

Dienstag, 24. Februar 2009, 22:07

Essensgeld wird von der Arge nicht übernommen. Deshalb gehe ich ja auch mit den Schulkosten - auch Essensgeldkosten für meinen Sohn - vor Gericht. Aber rede doch wegen dem Essensgeld mal mit der Schule deines Sohnes. Oft haben die einen Schulfond, wo so etwas gesponsort werden kann. Sprich den Dirktor oder die Leher/in mal persönlich an. Mir hat das Gymnasium meines Sohnes da zum Glück sehr weiter geholfen. So das ich jetzt anstatt 2,50 Euro nur noch 1 Euro pro Essen bezahlen muss.

Auch gehe ich vor Gericht, weil ebend dieses mit dem Essensgeld, die eintägigen Klassenfahrten u.s.w. nicht geregelt ist. Da reichen die 100 Euro auch nicht aus. Das deckt noch nicht einmal eine normale Einschulung ab. Die haben die LAUFENDEN Schulkosten überhaupt nicht mit berücksichtigt, auch die sogenannte GESELLSCHAFTLICHE TEILHABE (Theaterbesuch von der Schule aus z. B. oder Schlittschuhlaufen) haben sie völlig unter den Tisch fallen lassen. Das sieht momentan noch echt schlecht aus liebe Angel!

Deshalb streite ich mich ja auch mit denen rum. :vain: :ari

Frage auch die Schule ob die zumindest einen Teil der Kosten für die Fahrten (Schwimmen und Schlittschuhlaufen) übernehmen können. Die meisten Schulen sind da ziemlich kulant.

Drücke dir die Daumen! Hoffe, das ich dir ein wenig weiter helfen konnte!
Phoenix :modo:

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16

Dienstag, 24. Februar 2009, 22:11

Es ging mir vor einem halben Jahr noch genauso wie euch. Aber wenn man sich jeden Tag und fast jede Nacht damit auseinander setzen muss, dann kriegt man irgendwann auch den Durchblick.

Also.... ran trauen und lesen, lesen, lesen und nochmals lesen! :lol:

jedi01

unregistriert

17

Mittwoch, 25. Februar 2009, 02:18

BÜROKRATENDEUTSCH, DAS SOLLT IHR JA AUCH GARNICHT VERSTEHEN.
SONST WURDE DOCH GLEICH JEDER MERKEN, DAS MAN DINGE AUCH MIT 5 SÄTZEN
UND NICHT 3, A4 SEITEN ERKLÄREN KANN !!
:closed: :D

Macht Euch nichts draus, diese Ausdrucksart kann man wirklich nur durch viel lesen, verstehen lernen. Es ist gewollt, das keiner bis zum Schluss liest und beim 2. Satz schon wieder den Inhalt des ersten vergessen hat. :search: :patsch:

:ninja: :batman: :ninja: GEHEIMSPRACHE WIRD GERN IN AMTSSTUBEN VERWENDET: :gamer:
:lol: DIE WISSEN DAS SIE NICHTS WISSEN !!!! :lol:

Angel

Pfiffikus

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18

Mittwoch, 25. Februar 2009, 16:01

phönix, das hab ich schon alles versucht, muss man selber zahlen.8 euro mit schiltsche ausleihen und dann 2 euro für die fahrt ,dazu wieder irgendwelche bücher 12 euro damit der schulrucksack noch schwerer wird :ari und das alles bis zum 3.3. naja ich werde es wohl bezahlen müssen.

alleine für marcel bräuchte ich im monat 12x2,50 für die 3 tage und dann ja wenn 5 tage 20x 2,50 euro, wäre ja auch alles nicht so schlimm,wenn ich nicht sowieso zu hause kochen muss,wegen der kleinen.und dann bzahlt man das im vorraus und er hat 2 x nicht mitgegessen 5 euro weg. und kühlschrank geplündert wenn er dann anch hause kommt,hat ja hunger.

naja bin gespannt was noch auf uns zukommt.
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19

Mittwoch, 25. Februar 2009, 17:22

Haben die denn in der Schule keinen Förderverein? Oder was ist mit der Stadt? Frag da doch mal nach. Sozialamt auch mal fragen!!!! Carritas????? Kirche???? Nicht gleich aufgeben!!!!

Für meine Tochter muss ich ja auch immer kochen. Ist halt so.

Also.... mein Sohn bekommt immer Essensmarken für die Essen. Wenn er nicht mit essen kann, dann verbraucht er die Marken auch nicht. Somit hat er dann später noch was davon. Das finde ich nur gerecht!

Was haben denn die Lehrer und der Schulleiter dazu gesagt? Gibt es einen Elternbeirat in der Schule deines Sohnes? Die vom Elternbeirat vom Gymnasium sind in Verhandlungen mit der Stadt getreten, die sponsorn jetzt auch einen Teil des Schulessens! Nicht aufgeben Angel! Lass dich davon nicht abschrecken. Notalls frag mal bei deinem Bundestagsabgeordneten von der SPD oder welcher Partei auch immer nach, ob er helfen kann. Meiner hat es. Die haben vom Parteibüro aus schon ein Vorgespräch mit der Schule geführt. Manchmal hilft das!!!

Aber DU musst schon selber tätig werden und was dagegen unternehemen!!!! Denke daran, ich habe es auch geschafft und was noch viel wichtiger ist...... ES IST FÜR DEINEN SOHN!!!!!

NICHT ABWARTEN - HANDELN!!!! DIESES Jahr sind WAHLEN!!! DA kannst DU viel erreichen!!!! :ari2

Machs einfach!!!!!!!!!! :monster: DU SCHAFFST DAS!!! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :love:

LG Phoenix :sonne

Beate62

unregistriert

20

Freitag, 29. Mai 2009, 17:07

Hallo,
ich möchte nochmal auf das Thema zusätzliche Leistungen für die Schule zurückkommen.
Ich fange vorne an.
Wir erhalten für unsere Kinder Kinderzuschlag und bekommen Wohngeld. Nun kam heute ein Schreiben das mich sehr erstaunt hat, weil ich darüber überhaupt noch nicht gehört/gelesen hatte. Wir bekamen heute ein Schreiben von der Familienkasse Lüneburg (Niedersachsen), siehe Dateianhang. Unsere Daten habe ich unkenntlich gemacht.
In der ersten Zeile steht zwar "durch den Gesetzgeber ist beabsichtigt ....". Als Anlage ist aber schon eine Bescheinigung über den Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule zur Prüfung des Anspruchs auf eine zusätzliche Leistung für die Schule ( 6a Abs. 4a BKGG) beigefügt. Diese soll man in den nächsten 4 Wochen ausgefüllt zurück senden.
Das Schreiben ist mit Datum 26.05.2009.
Nicht das ich etwas dagegen habe, dass wir das Geld bekommen sollen. Mich wundert nur das ich bisher nichts davon gelesen habe.
Gibt es da einen Link wo man was nachlesen kann? Wenn die Familienkasse schon Formulare/Briefe verschickt muss ja was dran sein.
Ist sicherlich auch für andere sehr interessant.
LG
Beate
»Beate62« hat folgende Datei angehängt:
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