@Chaosmam
Geht mir genauso - richtig glauben tue ich das auch erst, wenn das Geld dann auch tatsächlich auf meinem Konto ist!
Da kann ich dir nur beipflichten.
Das ist beschlossene Sache. Oben nachzulesen unter dem Link der SPD!
Also ich habe folgendes unter diesem Link gefunden:
http://agora.free.de/sofodo/themen/erwer…z-ab-1-07.2008/
Dort steht:
Der Alg-II Regelsatz ab 1.07.2008
Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen enthalten? Aufgedröselt hat das die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.
Regelleistungen
(ab 1.7.2009), aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen
Alleinstehender Erwachsener
Kind ab 14 Jahre
Kind bis 13 Jahre
100%
80%
60%
1/2
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
129,52
103,62
77,71
3
Bekleidung und Schuhe, darunter u.a.
34,84
27,87
20,90
Bekleidung
20,94
16,75
12,56
Schuhe
7,47
5,97
4,48
4
Wohnen, Energie, Instandhaltung
26,24
20,99
15,74
5
Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. – gegenstände, darunter u.a
25,08
20,06
15,05
Kühlschränke, Gefrierschränke und -truhen
1,40
1,12
0,84
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler
1,56
1,25
0,93
6
Gesundheitspflege
12,89
10,31
7,73
7
Verkehr, darunter u.a.
15,70
12,56
9,42
Kauf von Fahrrädern
0,68
0,55
0,41
Fahrkarten für Bus und Bahn (ohne Reisen)
11,23
8,99
6,74
8
Nachrichtenübermittlung, darunter u.a.
30,78
24,62
18,47
Telefon- , Faxgebühren
23,62
18,90
14,17
Internet, Onlinedienste
3,16
2,53
1,90
9
Freizeit, Unterhaltung, Kultur, darunter u.a.
39,93
31,95
23,96
Spielwaren und Hobbys
1,29
1,03
0,78
Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. -einrichtungen
6,38
5,10
3,83
Bücher und Broschüren
5,57
4,45
3,34
Schreibwaren, Zeichenmaterial
2,77
2,21
1,66
10
Bildung
0,00
0,00
0,00
11
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
8,31
6,65
4,99
12
Andere Waren und Dienstleistungen, darunter u.a.
27,24
21,79
16,34
Gebrauchsgüter für die Körperpflege
3,09
2,47
1,86
Haarpflege-, Rasiermittel, Toilettenpapier u. ä
6,17
4,93
3,70
Summe gerundet
351
281
211
Erläuterungen
Alle Angaben beziehen sich auf die ab dem 1.7.2008 geltenden Regelleistungen:
- Alleinstehende Erwachsene = 351 Euro
- Kinder bis 13 Jahren = 211 Euro
- Kinder ab 14 = 281 Euro
Die fettgedruckten und nummerierten Ausgabenpositionen entsprechen den so genannten Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Sie ergeben in der Summe die Regelleistungen.
Die eingerückten Zeilen sind ausgewählte Beispiele aus den einzelnen
Bereichen. Tatsächlich enthält die EVS viel mehr Unterpunkte. D.h. die
Beispiele ergeben zusammengezählt nicht die korrekten Summen.
Als Quelle für die Auflistung haben
wir eine Sonderauswertung des BMAS zur EVS 2003 benutzt (Drucksache
16(11286). Sie stellt die offizielle Herleitung und Begründung für die damalige Eckregelleistung von 345 Euro dar. Die darin enthaltenen Werte haben
wir entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der
Eckregelleistung um 6 Euro (= 1,74 %) entsprechend erhöht. Die Werte für die Kinder ergeben sich aufgrund der pauschalen Prozentanteile von 60 bzw. 80 %.
pdf zum 'runterladen und ausdrucken
Quelle: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Harald Thomé und Frank Jäger (die Herausgeber des Leitfadens Alg II/Sozialhilfe von A-Z) kommen zu etwas anderen Ergebnissen.
Phoenix
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Phoenix aus der Asche« (15. Januar 2009, 15:41)