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barfuß

Fortgeschrittener

Beiträge: 446

Danksagungen: 17

1

Sonntag, 3. Januar 2010, 13:53

Paragraphen wirr war

aragraphen wirr war

Gehört es hier her? Wenn nicht bitte verschieben.


Ich bin beim googlen auf einiges gestoßen. Es geht um Versicherungen bei Hartz Bezug.
Einige Beispiele, aber blickt jemand durch...ich nicht, obwohl ich nicht blond bin.:

5 - Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung anrechnen
Wer ALGII bezieht, kann bei der zuständigen ARGE die Kosten für eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung geltend machen. Kosten von bis zu 55 Euro jährlich für eine private Haftpflicht- sowie 80 Euro für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen. (Sozialgericht Düsseldorf AZ S 29 SO 49/06-1/08).

Link:

http://www.bz-berlin.de/archiv/kinder-vo…icle331755.html


Haftplicht- und Hausratversicherung zum Regelsatz
Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und über keinerlei Einkommen verfügen, bekommen den Wert für eine angemessene private Haftpflicht- und Hausratversicherung zusätzlich zum Regelsatz erstattet.

Link:
http://ausgehartzt.de/


Hier stellt sich auch die Frage, ob Kindern die 30€ Pauschale zustehen, weiß jemand mehr?

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum…p?FacId=1008771.

Hat einer von euch bereits Erfahrungen gemacht, außer das es von der arge abgelehnt wurde?

LG

Beiträge: 680

2

Sonntag, 3. Januar 2010, 14:18

tja ich habe versucht meine hausrat und haftpflichtversicherung geltend zu machen..mir wurde gesagt ist bereits im regelsatz enthalten...ich steig da auch nicht durch..eigendlich müßte ich es kündigen weil ich langsam wirklich nicht mehr weiß wie ich alles bezahlen soll,aber genau dann passiert wahrscheinlich irgendwas..
lass das...ich mach das...ich kann das....ups --- kaputt

Beiträge: 680

3

Sonntag, 3. Januar 2010, 14:30

das ist ja interessant da stehen einige sachen drin die das amt eigendlich übernehmen muß..wieso wird bei mir dann immer alles abgelehnt?doof gelaufen,wenn man sich damit nicht auskennt..
lass das...ich mach das...ich kann das....ups --- kaputt

kiddi1970

unregistriert

4

Sonntag, 3. Januar 2010, 14:57

Die Versicherungspauschale

für Kinder...wird ab 01.August 2010 nur noch an die Kinder berücksichtigt,die wegen Unterhalt und Kindergeld,Wohngeld aus der Bedarfsgemeinschaft raus fallen,wenn sie selbst von ihrem Einkommen für ihren Regelsatz und Kosten für Unterkunft und Heizung aufkommen können.
Es steht diesen Kindern dann die 30,-€ Versicherungspauschale zu ,für die auch tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen wurde.Das war bis zum 31.07.2009 nicht so,da mußte es für alle Kinder unabhängig von einerv tatsächlichen Versicherung gezahlt werden.
Im Moment habe ich dafür einen Überprüfungsantrag gestellt,der wurde abgehnt,Aussage:ob denn tatsächlich eine Versicherung bestand,darauf folgete von mir ein Widerspruch,denn der Überprüfungsantrag beruht sich auf den Zeitraum von Mai 2007 bis 31.07.2009,da meine beiden Söhne aus der BG sind und waren.

Zu der Hausrat und Haftpflichversicherung ,weiß ich auch nur,dass ich gelesen habe,dass die die Kosten dafür tragen muß,aber bei meiner Angabe damal,wurde auch gesagt,dass die Argev dafür keine Kosten übernimmt.
Hmm wahrscheinlich werde ich in Kürze dafür schriftlich einen Antrag stellen,die Police kopieren und warten,was ich für ne Antwort bekommen werde.
Im Falle einer Ablehnung ,werde ich Wiederspruch dafür einlegen und mich mal schlauer machen.


Lg Kerstin :sonne
LG Kerstin

Mari-on

unregistriert

5

Sonntag, 3. Januar 2010, 15:45

Mir wurde das so erklärt:
Wenn man irgendwelches Einkommen hat, welches beim Alg2 angerechnet wird und man hat Versicherungen, dann muß zuerst die Pauschale von 30 Euro abgezogen werden vom anrechenbaren Einkommen.
Bei Kindern, dessen Bedarf gedeckt ist aus eigenem Einkommen (Unterhalt, Kindrgeld, etc.) und für die z.B. eine Unfallversicherung besteht, das Kind also namentlich drin steht als versicherte Person, so muß diese erstmal vom anrechenbarem Einkommen abgerechnet werden, bevor evtl. Einkommensüberschuß auf andere Mitglieder der BG umverteilt werden kann.
Das wären jetzt 2 Fallbeispiele, die mir in der Beratungsstelle erörtert und erklärt wurden.
Aber, wenn man z.B. eine Haftpflichtversicherung hat und keinerlei weiteres Einkommen außer Alg2, bekommt man für diese Versicherung nicht noch irgendwas dazu erstattet, weil man diese Versicherung hat, erst wenn man anrechenbares Einkommen hat, kann man die 30 Euro-Pauschale nutzen und somit sein Einkommen bereinigen um die 30 Euro, so daß 30 Euro weniger anrechenbar vom Einkommen bei der Berechnung des Alg2.
.
Ich hoffe, das hat jetzt irgendjemand verstanden....

barfuß

Fortgeschrittener

Beiträge: 446

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6

Sonntag, 3. Januar 2010, 15:57

Das Problem ist, es wird viel erklärt. Ich habe den eindruck, das die ARG`n unterschiedlich endscheiden. Vor allem macht mich dieses düsseldorfer Urteil durcheinander.

gaestin

Profi

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7

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:05

Regelsatz

in der Aufschlüsselung des
Regelsatzes ist 1,04 für Finanzdiensleistungen vorgesehen
und 1,69 für sonstige Dienstleistungen, von Versicherungen
ist nirgends die Rede.

Corrie

Tiffy

Beiträge: 2 365

8

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:19

1,04 für Finanzdiensleistungen
Das deckt ja noch nicht mal die Kontoführunggebühren der Sparkasse :pillepalle:. Gaestin, hast Du einen Link wo ich diese Aufschlüsselung nachlesen kann? Hab im Sozialgesetzbuch gesucht, aber wenn man da nicht weiß wo man suchen muss, findet man auch nichts...

Danke

Corrie
Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Haupt fliegen, kannst du nicht verhindern.
Doch du kannst verhindern, dass sie Nester in deinem Haar bauen.
Martin Luther

gaestin

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9

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:24

Regelsatz

Liebe Corrie,
klar, ich habs aus dem Buch Leitfaden ALGII/Sozialhilfe von A - Z
Ausgabe 2008-9 von Frank Jäger und Harald Thomé S.229-231.
(Das wird von Tacheles empfohlen) Ich benutze es dauernd.

barfuß

Fortgeschrittener

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Danksagungen: 17

10

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:28

Corrie, ich glaube du wolltest so was haben,oder?
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziale…egelbedarf.html

Corrie

Tiffy

Beiträge: 2 365

11

Sonntag, 3. Januar 2010, 20:25

Danke Euch beiden, gaestin für den Literaturtipp - den werd ich mal in der Bücherei ausfindig machen und barfuß für die Übersicht. Einige Posten sehen auf den ersten Blick recht real aus, aber da fehlt so vieles völlig in der Aufstellung, besonders für Kinder!
Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Haupt fliegen, kannst du nicht verhindern.
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Martin Luther

phidalilu

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12

Montag, 4. Januar 2010, 08:47

Hallo...
Diesen Link finde ich ja ganz spannend... Aber hat jemand von euch ne Ahnung, wie und wo ich an die genauen Urteile komme??? Ich les immer ganz gerne (trotz der fürchterlichen Juristerei) die "Orginale" damit ich genau weiß, wie der Fall aussah...

Liebe Grüße,
Dagmar

gaestin

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13

Montag, 4. Januar 2010, 08:55

Liebe Corrie

Danke Euch beiden, gaestin für den Literaturtipp - den werd ich mal in der Bücherei ausfindig machen und barfuß für die Übersicht. Einige Posten sehen auf den ersten Blick recht real aus, aber da fehlt so vieles völlig in der Aufstellung, besonders für Kinder!


Liebe Corrie, ich habe das Gefühl, Du wirst das Buch in der Bücherei nicht finden. Es kostet
10 Euro und muß bei der DVS bestellt werden,

agtuwas@web.de , nicht im Buchhandel. Ich finde, jeder, der/die irgendwie mit dem Amt zu tun hat, sollte es haben.
Urteile sind zum Teil auch drin. Aber Urteile gibt es auch bei der Tacheles Datenbank
Entscheidungsdatenbank mit Aktenzeichen.

phidalilu

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14

Montag, 4. Januar 2010, 08:58

Liebe gaestin...
Aber Urteile gibt es auch bei der Tacheles Datenbank
Entscheidungsdatenbank mit Aktenzeichen.
DANKE... Werd mal schauen ob ich die gesuchten Sachen dort finde...

Grüße,
Dagmar

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