für Kinder...wird ab 01.August 2010 nur noch an die Kinder berücksichtigt,die wegen Unterhalt und Kindergeld,Wohngeld aus der Bedarfsgemeinschaft raus fallen,wenn sie selbst von ihrem Einkommen für ihren Regelsatz und Kosten für Unterkunft und Heizung aufkommen können.
Es steht diesen Kindern dann die 30,-€ Versicherungspauschale zu ,für die auch tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen wurde.Das war bis zum 31.07.2009 nicht so,da mußte es für alle Kinder unabhängig von einerv tatsächlichen Versicherung gezahlt werden.
Im Moment habe ich dafür einen Überprüfungsantrag gestellt,der wurde abgehnt,Aussage:ob denn tatsächlich eine Versicherung bestand,darauf folgete von mir ein Widerspruch,denn der Überprüfungsantrag beruht sich auf den Zeitraum von Mai 2007 bis 31.07.2009,da meine beiden Söhne aus der BG sind und waren.
Zu der Hausrat und Haftpflichversicherung ,weiß ich auch nur,dass ich gelesen habe,dass die die Kosten dafür tragen muß,aber bei meiner Angabe damal,wurde auch gesagt,dass die Argev dafür keine Kosten übernimmt.
Hmm wahrscheinlich werde ich in Kürze dafür schriftlich einen Antrag stellen,die Police kopieren und warten,was ich für ne Antwort bekommen werde.
Im Falle einer Ablehnung ,werde ich Wiederspruch dafür einlegen und mich mal schlauer machen.
Lg Kerstin
LG Kerstin