Hallo SusanneH.
Erstmal zu dem Satz: Die Reichen dürfen das Geld behalten u. die Armen müssen es immer schön abgeben.
Dabei vergisst du das die "Reichen" (bitte genauer definieren wen du mit reich meinst) auch jeden Euro angeben müssen und darauf ihre Steuern/Abgaben zahlen müssen. Von diesen Steuern werden unter anderen die Hartz IV Bezüge bezahlt. Also auch den "Reichen" nimmt man eine ganze Ecke von ihrem teilweise hart verdienten Geld.
Bei diesem Satz meinte ich: Das die Kinder der normalverdienenden, also die Kinder, deren Eltern NICHT von Hartz IV leben, ihr Konfirmationsgeld oder die Konfirmationsgeschenke behalten dürfen. Diesen Eltern wird nichts abgezogen, diese Kinder dürfen ihr ganzes Geld u. die ganzen Geschenke beahlten, ohne Angst haben zu müssen, das den Eltern auch nur ein Cent vom Lohn, wenn du so willst, abgezogen werden würde. Aber den Eltern, die Harz IV beziehen wird dieses Geld schon abgezogen, es sei denn, es wird ausdrücklich zweckgebunden, als Geschenk z. B. ein Fahrrad mit dem schriftlichen Nachweis darüber, das es z. B. für die Schule genutzt wird, angerechnet!! Ich könnte dir da noch eine Menge Beispiele hier nennen. Aber du solltest mal danach googeln. Das würde sonst hier zu weit führen.

Geld dürfen die Kinder auch nicht bekommen, oder wenn dann nur, so weit es mir bekannt ist. 50 Euro pro Jahr. Bei allen anderen, die nicht von Hartz IV betroffen sind, ist es egal... wie viel die Kinder bekommen u. auch in welchem Wert sich diese Gescheke belaufen, auch, ob die Geschenke neuwertig, oder gebraucht sind! Wie du siehst, ist dies ein sehr komplexes Thema....
Ich finde es den KINDERN von Hartz IV-Empfängern gegenüber ungerecht, das sie so anders behandelt werden! Sie können nichts dafür, das ihre Eltern in dieser Lage sind u. auch oft die Eltern nicht, das will ich hier mal klar stellen.
Vielleicht war meine Ausdrucksweise, diese Menschen als "REICH" zu bezeichnen einfach nicht passend, aber ich bin ehrlich, mir fiel erst kein anderer Begriff dazu ein. Aber nun habe ich es näher beschrieben, was ich damit meine. Ich hoffe, das es dir so klarer ist.
Zitat:
Ich denke eher nicht, es wird sich bestimmt um nicht mehr als höchstens
mal 100 Euro handeln. Also... weg nehmen! Bloß weg nehmen! Damit das
Staatssäckle auch ja schön voll wird.
Ich glaube, das du hier den Sachverhalt nicht richtig verstanden hast... kann das sein?
Es ging hierbei um einen FERNSEHAUFTRITT und diese Frage hier:
wenn die im Fernsehen auftreten gibts doch bestimmt auch Geld dafür,müßte das nicht auch mit verrechnet werden?
Was hat das bitte hier mit dem ... pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro???... zu tun? Es war von mir eine Vermutung... das man da bestimmt nicht mehr als 100 Euro für solch einen Auftritt im Fernsehen bekommt....
Ich würde mal vermuten, da hast du was falsch aufgefasst... o. falsch verstanden....
LG Phoenix