Weinheim.
Familien mit mindestens drei Kindern können auch in diesem
Jahr über das Weinheimer Bürgerbüro wieder einen Landesfamilienpass
erhalten, der zahlreiche Vergünstigungen in Landes- und
Freizeiteinrichtungen ermöglicht. Das Familieneinkommen spielt dabei
keine Rolle.
Auch 2009 stellt das Land Baden-Württemberg eine Gutscheinkarte und
Broschüre mit dem Titel "Staatliche Schlösser und Gärten" zum
Landesfamilienpass zur Verfügung.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2009 und
unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 22 Mal im Jahr 2009
die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in
Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt
besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es ebenfalls
möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Der
Landesfamilienpass gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis
(Personalausweis, Führerschein) gilt. Wer bereits einen Familienpass
besitzt, muss lediglich die neue Gutscheinkarte anfordern
Quelle:
http://www.deinreport.de/dr/index.jsf?la=DE&ti=0000019243