Heilbronn,
Kinderreiche machen Hochschulen ärmer
Die einen freut es, die anderen nicht: Ab März müssen Studierende mit
mindestens zwei Geschwistern keine Studiengebühren mehr zahlen. Was für
kinderreiche Familien eine spürbare Entlastung ist, ärgert die
Hochschulen. Denn ihnen fehlen die Einnahmen.
Die Hochschulen haben sich daran gewöhnt:
Seit zwei Jahren finanzieren die Studierenden Übungsräume, Labore und Bibliotheken durch
ihre Studiengebühren mit.
Mit der ab März geltenden Geschwister-Klausel fehlt den Hochschulen ein Teil der Einnahmen.
Allein an der Hochschule Heilbronn haben 1.100 Studierende einen Antrag
auf Gebührenbefreiung abgegeben, hat Ulrike Nowak herausgefunden
Quelle:
http://www.swr.de/bw-aktuell/-/id=98428/…xlga/index.html
Befreiung von der Studienbeitragspflicht für kinderreiche Familien
Von: Hannelore Goettler
Studierende,
deren Unterhaltsverpflichtete (i.d.R. die Eltern) für mindestens drei
Kinder Kindergeld beziehen, werden auf Antrag von der
Studienbeitragspflicht befreit. Dem Kindergeldbezug gleichgestellt ist
die Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes durch ein Kind.
Gemeinnützige Dienste sind:
- Wehr- oder Zivildienst
- freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr
- Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG zur Einführung des Aktionsprogramms "Jugend"
Studierende, die aufgrund des Kindergeldbezugs ihrer Eltern für das
Sommersemester 2009 einen Wiederholungsantrag stellen, und im
Wintersemester 2008/2009 eine aktuelle Bescheinigung der Familienkasse vorgelegt haben, brauchen
momentan keine neue Bescheinigung
anfordern. Der Antrag wird auf der Grundlage des bereits vorliegenden
Nachweises bearbeitet und die Befreiung unter dem Vorbehalt erteilt,
dass zu
Beginn des Sommersemesters 2009 eine aktuelle Kindergeldbescheinigung vorgelegt wird, die nach dem 01.03.2009 ausgestellt sein muss.
Quelle:
http://www.fh-weihenstephan.de/studium/b…/6082/4092.html